Grundausbildung

Die Grundausbildung ist eine 15-wöchige Generalistenausbildung, die während 2 Jahren berufsbegleitend durchgeführt wird. Sie hat zum Ziel, die beruflichen Handlungskompetenzen zu vermitteln, welche es den Fachpersonen ermöglichen, ihre Tätigkeit im Freiheitsentzug auszuüben.
Der individuelle Erwerb dieser Kompetenzen wird im Verlaufe der Ausbildung durch sogenannte Leistungsnachweise dokumentiert.

Aufbau und Inhalte der Grundausbildung

Erstes Jahr

  • Block 1: Personal im Freiheitsentzug
  • Block 2: Von der Anhaltung zur Entlassung
  • Block 3: Begleitung und Betreuung: A) Wohn- und Arbeitseinheit
  • Block 4: Sicherheit und Prävention

Zweites Jahr

  • Block 5: Gesundheit und Prävention
  • Block 6 und 7: Begleitung und Betreuung: B) Inhaftiertengruppen mit spezifischen Bedürfnissen und Personal im Freiheitsentzug

Praxiscoaches

Die/der Praxiscoach ist die Bezugsperson für die Fachleute Justizvollzug, welche ihre Ausbildung absolvieren. Während der gesamten Ausbildung begleitet sie oder er die auszubildende Person bei der Entwicklung ihrer beruflicher Kompetenzen (Wissen, Fähigkeiten, Einstellungen). Sie/er ist das Bindeglied zwischen der auszubildenden Person, der Institution, dem SKJV sowie allfälligen weiteren Stellen.

Das «Pflichtenheft für Praxiscoaches» ist das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen einem aus Praxiscoaches der verschiedenen Kantone und Einrichtungsarten bestehenden Team und dem SKJV. Es handelt sich um ein allgemeines Pflichtenheft, dessen Umsetzung im Zuständigkeitsbereich der Kantone liegt.

Pflichtenheft für Praxiscoaches

 

Leistungsnachweise

Teilnehmende erbringen einen Leistungsnachweis in der Institution und vier Leistungsnachweise im Rahmen der schulischen Ausbildung. Anhand des betrieblichen Leistungsnachweises beurteilt die/der Praxiscoach die Handlungskompetenzen.

Betrieblicher Leistungsnachweis (Formular)

Parallel dazu werden die Teilnehmenden vom Team Grundausbildung SKJV während der zweijährigen Ausbildung begleitet.
Bei erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung erhalten die Teilnehmenden eine Ausbildungsbestätigung, welche eine der Voraussetzungen für die Zulassung der eidgenössischen Berufsprüfung darstellt.