Anmeldung und Zulassung

Die Grundausbildung richtet sich an die Fachleute für Justizvollzug in den Institutionen des Freiheitsentzugs. Jährlich starten im Sommer 8-10 Klassen (de/fr/it) mit der Ausbildung.

Anmeldung

Die Anmeldung für die Grundausbildung ist bis Ende Dezember möglich. Die Informationen betreffend die Eröffnung der Anmeldungen werden an die Institutionen und Kantone weitergeleitet. Die Anmeldung muss folgende Dokumente bzw. Informationen enthalten:

  • Ausgefülltes Anmeldeformular mit Angaben zur gewünschten Unterrichtssprache;
  • Kopie des Zeugnisses oder Abschlusses (gemäss Art. 12 Abs. 1 lit. a des Bildungsreglement);
  • Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto.

Bildungsreglement

Zulassung

Zugelassen wird:

  • Wer über ein eidg. Fähigkeitszeugnis, eine Maturität, eine Fachmaturität, einen Fachmittelschulausweis oder über einen gleichwertigen Abschluss verfügt; 
    Die Prüfungskommission des Vereins «Trägerschaft eidg. Prüfungen der Mitarbeitenden im Justizvollzug» [epjv] entscheidet über die Anerkennung eines anderen Abschlusses bzw. der geltend gemachten Erfahrungen. Entsprechende Anerkennungsgesuche sind an das SKJV zu richten. 
  • Wer zum Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung mindestens sechs Monate einschlägige Berufserfahrung vorweisen kann.

Wer eine Ausbildung zur Fachfrau / zum Fachmann Justizvollzug absolvieren möchte, muss zuerst eine entsprechende Stelle erhalten und antreten. Passende Stellen gibt es in fast allen Justizvollzugsanstalten der Schweiz. Zögern Sie also nicht, sich auf eine der offenen Stellen zu bewerben. 

Offene Stellen im Bereich Aufsicht und Betreuung des Justizvollzugs