Projekte

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Thema Vernetzung – Papier und Wasser

Prävention des gewalttätigen Extremismus im Justizvollzug

Das SKJV trägt seit 2018 aktiv zur Extremismusprävention in der Schweiz bei und arbeitet dabei eng mit verschiedenen Beteiligten auf Ebene des Bundes und der Kantone zusammen, die sich mit dieser Thematik befassen. 
Anfang 2021 veröffentlichte das SKJV seine Analysen aus dem Projekt «Prävention von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus im Justizvollzug». Diese beinhalten eine kritische Einordnung und Einschätzung der Risikoabklärungsinstrumente in diesem Phänomenbereich, einen Katalog über bestehende und mögliche Disengagement-Interventionen, sowie einen Überblick über die Aus- und Weiterbildung zur Sensibilisierung des Justizvollzugspersonals. In die Erarbeitung dieser Analysen wurden Praxisvertreterinnen und Praxisvertreter, Expertinnen und Experten sowie Forschende eingebunden.
Das Handbuch «Dynamische Sicherheit im Freiheitsentzug» ist ebenfalls im Rahmen des Radikalisierungsprojekts entstanden. Die Publikation behandelt verschiedene sicherheitsrelevante Themen. Der allgemein präventiv orientierte Ansatz der dynamischen Sicherheit dient unter anderem dazu, auch frühzeitig problematische Entwicklungen im Bereich Radikalisierung zu identifizieren und anzugehen. Dynamische Sicherheit im Justizvollzugsalltag beruht auf vier Aspekten: Aufmerksamkeit, Interaktivität, positiver Beziehungsarbeit sowie deeskalierenden Massnahmen.


Prävention von Radikalisierung

Handbuch psychiatrische Versorgung im Freiheitsentzug

Das in der Herbstversammlung der KKJPD im November 2021 verabschiedete Handbuch des SKJV zur psychiatrischen Versorgung basiert auf dem Bericht und den Empfehlungen der KKJPD aus dem Jahre 2016, welche auf einen Optimierungsbedarf in der Praxis hinweisen. Das Handbuch will für die mit dem Thema der psychiatrischen Versorgung im Freiheitsentzug zusammenhängenden Fragestellungen im Vollzugsalltag sensibilisieren und die Praxis mit konkreten Handlungsanleitungen im Umgang mit psychisch erkrankten Personen unterstützen. Das interdisziplinär erarbeite Handbuch soll zudem den Austausch zwischen Justiz und Gesundheit fördern, so dass eine angemessene Versorgung und ein reibungsloses Krisenmanagement gewährleistet werden können. Das Handbuch wird Anfang 2022 publiziert. 

Medikation im Freiheitsentzug

Das Grundlagenpapier und die Merkblätter zum Thema Medikation wurden in Zusammenarbeit mit Fachleuten aus der Praxis im Jahr 2021 fertiggestellt. Behandelt werden die wichtigen Fragestellungen wie die Verschreibung, Bereitstellung und Abgabe von Medikamenten im Freiheitsentzug. Die erarbeiteten Unterlagen tragen dazu bei, die Sicherheit im Umgang mit Arzneimitteln zu fördern. Die Unterlagen richten sich an Gefängnisleitende, medizinisches Fachpersonal und an Leitende im Bereich Vollzug und Sicherheit.

Krankenversicherung bei inhaftierten Personen

Der umfassende Bericht des SKJV (nicht öffentlich) zur Ausdehnung der Versicherungspflicht auf inhaftierte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz wurde im Oktober 2020 der KKKJPD-Herbstversammlung übergeben. Covidbedingt konnte das Traktandum jedoch erst an der Frühjahresversammlung 2021 der KKJPD behandelt werden. Anlässlich dieser Konferenz hat das Plenum den Bericht des SKJV zur Kenntnis genommen und gutgeheissen, einen Antrag beim Eidgenössischen Departement des Innern einzureichen, um die nötigen gesetzlichen Grundlagen für ein Krankenversicherungsobligatorium für inhaftierte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz zu erarbeiten. Das Geschäft befindet sich seit Juni 2021 beim EDI in Bearbeitung.

Digitalstrategie Schweizer Justizvollzug 2030

Aufgrund der kaum koordinierten digitalen Entwicklung im Justizvollzug der Schweiz hat die KKJPD eine Arbeitsgruppe beauftragt, für den Schweizer Justizvollzug in einem zweistufigen Verfahren eine Digitalstrategie 2030 anzugehen. Dabei sollten die Konferenz der Leitenden im Justizvollzug KKLJV und das Programm HIS unter der Leitung des SKJV dringliche Handlungsoptionen sowie den generellen Handlungsbedarf bei der Digitalisierung der Justizvollzugseinrichtungen (Personal und Inhaftierte) aufzeigen. Auch soll die Vorarbeit zu einem Zielbild für eine gemeinsame «Digitalstrategie Justizvollzug 2030» bis März 2022 geleistet werden.
Das vom SKJV geleitete, umfangreiche Projekt New Learning hat verschiedene Schnittstellen zur Strategieerarbeitung, welche die digitale Transformation mit entsprechendem Kulturwandel in den Institutionen betrifft. Generell wurde im System Justizvollzug erkannt, dass hier ein hoher Koordinationssbedarf besteht.

IS-JV wird durch HIS weiter umgesetzt

Bereits am 7. Juni 2018 startete in Koordination mit der KoKJ eine Arbeitsgruppe, welche sich den teilweise sich überschneidenden und unkoordinierten Datenflüssen im System Justizvollzug der Schweiz und dem Bundesamt für Statistik befasste. Das SKJV übernahm schliesslich ab September 2019 im Auftrag der KKJPD den Lead zur Erstellung einer Machbarkeit eines Informationssystems im Justizvollzug, welches in ein Vorprojekt und ein Pilotprojekt mündete. Das IS-JV ist ein Massnahmenbündel zur Validierung und Automatisierung der Justizvollzugsdaten und enthält gleichzeitig Suchfunktionen für freie Zellenplätze und Personen, welche auch von der Polizei genutzt werden sollen.

Ende 2021 konnte die Projektleitung unter der Leitung des SKJV nach erfolgreich abgeschlossenen Piloten in den Kantonen Bern, Thurgau und Neuchâtel an das Programm HIS übergeben werden. Aufgrund des Entscheides der KKJPD vom 18. November 2021 führt HIS das Projekt voraussichtlich während den nächsten 2 Jahren zu Ende. IS-JV wird schliesslich die automatisierten Daten direkt in das Monitoring des SKJV einfliessen lassen.

Das SKJV ist, wie auch die Konferenz der Leitenden im Justizvollzug KKLJV, weiterhin im Lenkungsausschuss mit HIS vertreten. Der Lenkungsausschuss wird durch die KKLJV geleitet.

Webseite HIS-Programm

Landesweite Grundlagen für die Bewährungshilfe schaffen

Aufbauend auf der im Vorjahr realisierten Analyse der Rahmenbedingungen der Bewährungshilfe, hat das SKJV gemeinsam mit der Konferenz der Leitenden der Bewährungshilfe SKLB ein Konzept zu Fachstandards entwickelt.

Grundlagen für die Bewährungshilfe

Für die Bewährungshilfe der Schweiz ist eine gemeinsame Fachsprache und Methodik wichtig. Grundlegende Arbeitsprinzipien sorgen für eine hohe Qualität. Die Konsultation der Konkordate hat ergeben, dass das Vorhaben, landesweite Grundlagen für die Bewährungshilfe zu schaffen von der Mehrheit der Kantone begrüsst wird. Eine sorgfältige Abstimmung mit den vorhandenen Regelungen des Konkordats Nordwest- und Innerschweiz wird erfolgen. Um das Konzept in der Praxis in diesem Sinne möglichst breit abzustützen, sollen künftig aus allen drei Konkordaten neben Vertretenden der Bewährungshilfe ebenso Vertretende der Vollzugsbehörden in dessen Weiterentwicklung einbezogen werden. Auf dieser Basis sollen im Jahr 2022 die Feinarbeiten am Konzept fortgeführt und ein Entwurf zur Vernehmlassung der Kantone vorbereitet werden. 

Electronic Monitoring EM

2021 war für das EM-Projekt ein ereignisreiches Jahr. Im Januar haben sich die Kantonsvertreter aller Mitgliedskantone vernetzt, um die Kriterien für das neue System zu vervollständigen. Der Verein hat im Februar 2021 die Beschaffung des technischen Betreibers öffentlich ausgeschrieben. Gleichzeitig wurde ein Vertrag mit dem Kanton Jura als Hosting Partner des neuen Systems aufgesetzt. 

Drei Anbieter haben fristgerecht ein Angebot als technischer Betreiber eingereicht. Der technische Betreiber liefert die Geräte und die Software und erbringt auch bestimmte Dienstleistungen in der Projekt- und Betriebsphase. Eine Offerte musste aus dem Verfahren ausgeschlossen werden, da sie nicht alle Eignungskriterien erfüllte. Die Geräte der beiden verbliebenen Anbieter wurden in vier Kantonen zwei Monate lang getestet und evaluiert. Anschliessend erteilte der Vorstand des Vereins Electronic Monitoring jener Firma den Zuschlag, deren Gerät in der Evaluation am meisten Punkte erhalten hatte.

Dieser Zuschlag führte zu einer Beschwerde. Diese Beschwerde wurde bis Ende Jahr weitergeführt und ist Angelegenheit des Verwaltungsgerichtes. Das Projekt wurde parallel zum Verfahren weitergeführt bis zu dessen Sistierung im November 2021. 

Aus diesem Grund gibt es Verzögerungen im Projekt zur Lancierung des nationalen Systems. Gute Übergangslösungen für alle Mitgliedskantone des Vereins werden in der Zwischenzeit organisiert. 

Electronic Monitoring

Projekt: Tätigkeits- Rayon- und Kontaktverbot

Anfangs 2019 wurde das im Strafgesetzbuch festgehaltene Tätigkeitsverbot mit einem zwingenden lebenslänglichen Tätigkeitsverbot bei Sexualdelikten erweitert. Das SKJV will mit seinem Projekt die Bedeutung dieser Erweiterung für die Vollzugs- und Bewährungsdienste abklären. Durch die Projektergebnisse soll eine solide Grundlage erarbeitet werden, welche eine möglichst einheitliche Umsetzung der sog. TKR-Verbote (Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote) in den einzelnen Kantonen ermöglicht.
 
Der Analyse, die Mitte 2022 abgeschlossen werden soll, liegt eine Befragung der Kantone zugrunde. Im Zeitraum von Oktober bis November 2021 wurden insgesamt zwölf Vollzugs- und Bewährungsdienste der drei Konkordate zu ihren Abläufen, zu vorhandenen Herausforderungen und zu bereits existierender guter Praxis in Bezug auf die Handhabung der TKR-Verbote befragt. Die umfangreichen schriftlichen Antworten werden ausgewertet, aufbereitet und die Ergebnisse werden in einer Publikation 2022 fertiggestellt und publiziert.

Empfehlungen für die Untersuchungs- und Sicherheitshaft

Vor dem Hintergrund medienträchtiger Vorfälle und nach wiederholter Kritik auf Bundes- und internationaler Ebene, hat die KKJPD entschieden, Empfehlungen zur Ausgestaltung der Untersuchungshaft herauszugeben. Mit der Erarbeitung von solchen Empfehlungen beauftragt, hat das SKJV in engem Austausch mit der Praxis einen Entwurf vorbereitet, der das Regime der Untersuchungshaft an die grund- und menschenrechtlichen Standards in diesem Bereich anpassen soll.

In den Empfehlungen für die Untersuchungshaft werden folgende Themen behandelt: Unterbringung und Austritt, Arbeit, Bildung und Freizeit, Aussenkontakte und Medien, medizinische Betreuung, sowie Betrieb und Organisation. Der Entwurf wurde vom SKJV mit rund 60 Praxisvertreterinnen und -vertretern aus dem Justizvollzug, der Staatsanwaltschaft sowie mit Vertretern des Bundes erarbeitet.
Der Entwurf konnte per Ende Jahr der KKJPD vorgelegt werden. Das SKJV wird die KKJPD im Jahr 2022 bei der geplanten Vernehmlassung der Kantone und der Fertigstellung dieser wichtigen Grundlage für die Untersuchungshaft weiterhin unterstützen.

Projekt Horizont

Im Herbst 2020 legten die beiden Deutschschweizer Strafvollzugskonkordate den Grundstein für das gemeinsame Projekt HORIZONT. Dieses soll bis Ende 2023 die Zusammenarbeit der 19 Deutschschweizer Kantone im Straf- und Massnahmenvollzug verstärken, um so der wachsenden Komplexität und den damit gestiegenen fachlichen Anforderungen im Justizvollzug gerecht zu werden. Im Frühjahr 2021 bestätigte das SKJV gegenüber der Projektleitung, HORIZONT bei insgesamt fünf von sieben Teilprojekten zu unterstützen, da die angestrebte Qualitätsentwicklung des Justizvollzugs im Interesse des SKJV liegt. Bei den betreffenden Handlungsfeldern, bei denen Mitarbeitende des SKJV mitwirken, handelt es sich um «Gemeinsame Angebotsplanung», «Gemeinsame Kostgeldregelung», «Gemeinsame Regelungen und Arbeitsmittel», «Gemeinsame Qualitätsentwicklung und -sicherung» sowie «Prüfung einer gemeinsamen Fachkommission». Die Teilprojekte starten gestaffelt und nahmen 2021 zum Teil die ersten die Arbeiten auf. 

www.konkordate.ch/projekt-horizont