Projekte

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Qualitätssicherung in der Bewährungshilfe: Erfolgreicher Praxistest für neue Standards

Ein Meilenstein im Jahr 2025 war der erfolgreiche Abschluss des Pilotprojekts zur Qualitätssicherung in der Be­wäh­rungshilfe.

Das SKJV entwickelte gemeinsam mit den Strafvollzugskonkordaten Nordwest- und Innerschweiz sowie Ost­schweiz ein neues Überprüfungsverfahren, das im Berichtsjahr in elf Kantonen erprobt wurde. Kern des Modells ist die Kombi­nation aus externer Fachbegleitung durch das SKJV und kollegialem Austausch mit Fachpersonen aus anderen Kanto­nen. Dieser Ansatz verbindet methodische Unabhängigkeit mit tiefem Praxisbezug und ga­rantiert eine objektive, kantonübergreifende Vergleichbarkeit der Ergebnisse.

Die Pilotphase zeigte eine hohe Akzeptanz: Die Berichte des SKJV liefern fundierte Grundlagen für die interne Quali­tätsentwicklung und den fachlichen Austausch. Die externe Federführung entlastete die kantonalen Dienste administrativ. Einheitliche Indikatoren schaffen zudem eine vergleichbare Datenbasis für die künftige Wirkungs­forschung.  

Mit der geplanten Verabschiedung des entsprechenden Reglements im Frühjahr 2026 setzt das Projekt einen neuen Standard, der die Qualität der Schweizer Bewährungshilfe nachhaltig stärkt und nach aussen sichtbar macht. 

BiSt-Bedarfsanalyse

Das Projekt Bedarfsanalyse hat zum Ziel, die evidenzbasierten Erfolgsfaktoren sowie die organisatorischen Rahmen­bedingungen einer gelingenden Bildung im Freiheitsentzug zu bestimmen. Darauf basierend startet im Jahr 2026 das Projekt «Neues BiSt-Konzept». Die Projektbegleitgruppe und der Projektausschuss wurden mit kompetenten Schlüsselpersonen aus dem Justizvollzug der ganzen Schweiz besetzt. Die operative Umsetzung der BiSt-Bedarfs­analyse findet im Jahr 2026 statt. 

Projekt «ValFor»: Anerkennung von Aus- und Weiterbildungen BiSt

Das Projekt «ValFor» hat zum Ziel, die von den Teilnehmenden absolvierten Aus- und Weiterbildungen anzuer­kennen, indem Teilnahme- und/oder Kompetenzbestätigungen ausgestellt werden. Gleichzeitig soll eine Stig­matisierung durch die Nutzung des Logos des SKJV vermieden werden, was durch eine Partnerschaft mit einer unabhängigen Ein­richtung für Erwachsenenbildung gewährleistet wird. Die Bescheinigungen werden ab 2026 ausgestellt.

Ein weiterer Teil des Projekts ist eine Bedarfsanalyse zu standardisierten europäischen Zertifikaten für inhaf­tierte Per­sonen, wie zum Beispiel Deutschsprachzertifikate des Goethe-Instituts oder das ECDL-Zertifikat für IT-Kompetenzen; diese Analyse wird 2026 umgesetzt. 

Rückkehrorientierter Justizvollzug

In der Schweiz verfügen rund 70 % der inhaftierten Personen nicht über die Schweizer Staatsbürgerschaft. Nach dem Freiheitsentzug müssen viele von ihnen das Land verlassen. Das Ziel der Resozialisierung gilt gemäss Bun­desgericht auch über die Landesgrenzen hinaus. Bestehende Angebote richten sich jedoch weitgehend auf Per­sonen mit Bleibe­perspektive. Sie decken den Bedarf dieser Personengruppe nur unzureichend ab.

Das SKJV geht diese Lücke mit zwei Produkten an: Ein Grundlagenpapier, das sich derzeit in Bearbeitung befin­det, soll Herausforderungen, Lösungsansätze und Best Practices bündeln. Es unterstützt die Kantone dabei, bestehende Ange­bote zu vergleichen und einen rückkehrorientierten Vollzug institutionell zu verankern. Ergän­zend wurde eine Informationsplattform grundlegend überarbeitet. Sie führt Fachpersonen praxisnah durch den gesamten Rückkehr­prozess - von der frühzeitigen Vollzugsplanung über die Rückkehrberatung bis hin zur Reintegration im Zielland.  

Projekt Suizidprävention im Justizvollzug

Menschen im Justizvollzug haben ein besonders hohes Risiko von suizidalen Gedanken oder Verhaltensweisen be­troffen zu sein. Wirksame Suizidprävention, sowohl während des Freiheitsentzugs als auch im Rahmen der Bewäh­rungshilfe, ist daher essenziell. Sie ist eine Verbundsaufgabe, die alle Ebenen des Systems betrifft – von der Organi­sation über das Fachpersonal bis zur Bildung.

Seit Ende 2024 setzt das SKJV das Projekt Suizidprävention im Justizvollzug um. Ziel ist es, praxisnahe Massnahmen­bereiche zu identifizieren und den Bildungsbedarf zu erarbeiten, um den Kantonen eine fundierte Grundlage für die Weiterentwicklung der Suizidprävention im System zu bieten. Grundlage bilden Interviews mit Fachpersonen aus der Praxis und eine Befragung der Teilnehmenden der Grundausbildung.

Ein Synthesebericht steht kurz vor der Fertigstellung. Er wird den involvierten Partner:innen sowie den Kanto­nen ver­traulich zugestellt. Er greift wichtige Massnahmenbereiche wie etwa Früherkennung, Intervention, Nachsorge und Bildung auf, vermittelt gute Praxisbeispiele und zeigt Ansätze für Folgeinitiativen auf. Darauf aufbauend wird das SKJV den Kantonen konkrete Vorschläge für seine weiteren Aktivitäten in diesem Bereich unterbreiten. Zudem konnte das SKJV im Rahmen des Projekts einen Einsitz in die deutsche Bundesarbeits­gruppe Suizidprävention erreichen, wodurch der Austausch mit den deutschsprachigen Nachbarländern intensi­viert wird.