Qualitätssicherung in der Bewährungshilfe: Erfolgreicher Praxistest für neue Standards
Ein Meilenstein im Jahr 2025 war der erfolgreiche Abschluss des Pilotprojekts zur Qualitätssicherung in der Bewährungshilfe.
Das SKJV entwickelte gemeinsam mit den Strafvollzugskonkordaten Nordwest- und Innerschweiz sowie Ostschweiz ein neues Überprüfungsverfahren, das im Berichtsjahr in elf Kantonen erprobt wurde. Kern des Modells ist die Kombination aus externer Fachbegleitung durch das SKJV und kollegialem Austausch mit Fachpersonen aus anderen Kantonen. Dieser Ansatz verbindet methodische Unabhängigkeit mit tiefem Praxisbezug und garantiert eine objektive, kantonübergreifende Vergleichbarkeit der Ergebnisse.
Die Pilotphase zeigte eine hohe Akzeptanz: Die Berichte des SKJV liefern fundierte Grundlagen für die interne Qualitätsentwicklung und den fachlichen Austausch. Die externe Federführung entlastete die kantonalen Dienste administrativ. Einheitliche Indikatoren schaffen zudem eine vergleichbare Datenbasis für die künftige Wirkungsforschung.
Mit der geplanten Verabschiedung des entsprechenden Reglements im Frühjahr 2026 setzt das Projekt einen neuen Standard, der die Qualität der Schweizer Bewährungshilfe nachhaltig stärkt und nach aussen sichtbar macht.
BiSt-Bedarfsanalyse
Das Projekt Bedarfsanalyse hat zum Ziel, die evidenzbasierten Erfolgsfaktoren sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen einer gelingenden Bildung im Freiheitsentzug zu bestimmen. Darauf basierend startet im Jahr 2026 das Projekt «Neues BiSt-Konzept». Die Projektbegleitgruppe und der Projektausschuss wurden mit kompetenten Schlüsselpersonen aus dem Justizvollzug der ganzen Schweiz besetzt. Die operative Umsetzung der BiSt-Bedarfsanalyse findet im Jahr 2026 statt.
Projekt «ValFor»: Anerkennung von Aus- und Weiterbildungen BiSt
Das Projekt «ValFor» hat zum Ziel, die von den Teilnehmenden absolvierten Aus- und Weiterbildungen anzuerkennen, indem Teilnahme- und/oder Kompetenzbestätigungen ausgestellt werden. Gleichzeitig soll eine Stigmatisierung durch die Nutzung des Logos des SKJV vermieden werden, was durch eine Partnerschaft mit einer unabhängigen Einrichtung für Erwachsenenbildung gewährleistet wird. Die Bescheinigungen werden ab 2026 ausgestellt.
Ein weiterer Teil des Projekts ist eine Bedarfsanalyse zu standardisierten europäischen Zertifikaten für inhaftierte Personen, wie zum Beispiel Deutschsprachzertifikate des Goethe-Instituts oder das ECDL-Zertifikat für IT-Kompetenzen; diese Analyse wird 2026 umgesetzt.
Rückkehrorientierter Justizvollzug
In der Schweiz verfügen rund 70 % der inhaftierten Personen nicht über die Schweizer Staatsbürgerschaft. Nach dem Freiheitsentzug müssen viele von ihnen das Land verlassen. Das Ziel der Resozialisierung gilt gemäss Bundesgericht auch über die Landesgrenzen hinaus. Bestehende Angebote richten sich jedoch weitgehend auf Personen mit Bleibeperspektive. Sie decken den Bedarf dieser Personengruppe nur unzureichend ab.
Das SKJV geht diese Lücke mit zwei Produkten an: Ein Grundlagenpapier, das sich derzeit in Bearbeitung befindet, soll Herausforderungen, Lösungsansätze und Best Practices bündeln. Es unterstützt die Kantone dabei, bestehende Angebote zu vergleichen und einen rückkehrorientierten Vollzug institutionell zu verankern. Ergänzend wurde eine Informationsplattform grundlegend überarbeitet. Sie führt Fachpersonen praxisnah durch den gesamten Rückkehrprozess - von der frühzeitigen Vollzugsplanung über die Rückkehrberatung bis hin zur Reintegration im Zielland.
Projekt Suizidprävention im Justizvollzug
Menschen im Justizvollzug haben ein besonders hohes Risiko von suizidalen Gedanken oder Verhaltensweisen betroffen zu sein. Wirksame Suizidprävention, sowohl während des Freiheitsentzugs als auch im Rahmen der Bewährungshilfe, ist daher essenziell. Sie ist eine Verbundsaufgabe, die alle Ebenen des Systems betrifft – von der Organisation über das Fachpersonal bis zur Bildung.
Seit Ende 2024 setzt das SKJV das Projekt Suizidprävention im Justizvollzug um. Ziel ist es, praxisnahe Massnahmenbereiche zu identifizieren und den Bildungsbedarf zu erarbeiten, um den Kantonen eine fundierte Grundlage für die Weiterentwicklung der Suizidprävention im System zu bieten. Grundlage bilden Interviews mit Fachpersonen aus der Praxis und eine Befragung der Teilnehmenden der Grundausbildung.
Ein Synthesebericht steht kurz vor der Fertigstellung. Er wird den involvierten Partner:innen sowie den Kantonen vertraulich zugestellt. Er greift wichtige Massnahmenbereiche wie etwa Früherkennung, Intervention, Nachsorge und Bildung auf, vermittelt gute Praxisbeispiele und zeigt Ansätze für Folgeinitiativen auf. Darauf aufbauend wird das SKJV den Kantonen konkrete Vorschläge für seine weiteren Aktivitäten in diesem Bereich unterbreiten. Zudem konnte das SKJV im Rahmen des Projekts einen Einsitz in die deutsche Bundesarbeitsgruppe Suizidprävention erreichen, wodurch der Austausch mit den deutschsprachigen Nachbarländern intensiviert wird.