Projekte

Weg in Waldlichtung

Thema 2020 - Neue Wege. Foto: SKJV

Krankenversicherung bei inhaftierten Personen

Rund ein Drittel der in der Schweiz inhaftierten Personen sind Ausländerinnen und Ausländer ohne zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz. Sie unterstehen deshalb nicht dem Krankenversicherungsobligatorium und sind im Krankheitsfall nicht versichert. In diesem Zusammenhang beschäftigen 
sich die Behörden seit Jahren mit zwei Grundsatzfragen:

  1. Welcher Umfang der Gesundheitsversorgung ist diesen Personen zu gewährleisten?
  2. Wer hat für die entsprechenden Kosten aufzukommen?

Beide Fragen werden in der Schweiz bis dato nicht einheitlich beantwortet.

Taschenrechnung und Stetoskop

Gestützt auf einen vom SKJV im Februar 2020 verfassten Bericht, in welchem die Situation in den Kantonen Zürich, Bern und Waadt beleuchtet wurde, beantragte das SKJV dem Vorstand der KKJPD im Juni 2020, das Kompetenzzentrum mit weiterführenden Abklärungen zu einer möglichen Umsetzung der Ausdehnung des Krankenversicherungsobligatoriums auf inhaftierte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz zu mandatieren. Nach Gutheissung des Antrags erarbeitete das SKJV in der Folge gemeinsam mit Vertretenden von Bund, der Koordinationskonferenz Justizvollzug KoKJ und den Kantonen einen umfassenden Bericht zur Ausdehnung der Versicherungspflicht, welcher im Oktober 2020 der KKJPD-Herbstversammlung übergeben werden konnte. Covidbedingt verschob die KKJPD die Behandlung des Traktandums auf die Frühjahresversammlung 2021.
 

Monitoring Justizvollzug

Mit der Realisierung der Applikation ist das Projekt «Monitoring Justizvollzug» (MJV) per Ende 2020 zu einem erfolgreichen Abschluss gelangt. Im engen Austausch mit der Arbeitsgruppe des Projekts und den Kantonen ist es gelungen, das bisherige Kapazitätsmonitoring auf eine einheitliche und aussagekräftige Datenbasis von hoher methodologischer Qualität zu stellen. 

Das MJV ermöglicht eine regelmässige und einheitliche nationale Erhebung der Platzkapazität und deren Belegung in den kantonalen Justizvollzugseinrichtungen sowie die Anzahl Platzierungen in den vollzugsexternen Institutionen. Zusätzlich werden Informationen zur Angebotsentwicklung in den kantonalen Einrichtungen des Justizvollzugs erfasst. 

Ab Januar 2021 wird das MJV operationell werden. Ausstehend sind u.a. die Verabschiedung des Berechtigungs- und Nutzungskonzepts sowie Inhalt und Gliederung der einzelnen Publikationen hierzu.

Orientierungshilfe zum assistierten Suizid im Freiheitsentzug

Das SKJV publizierte im September 2020 in Zusammenarbeit mit der Koordinationskonferenz Justizvollzug 
(KoKJ) eine Orientierungshilfe zum Thema Suizidhilfe für die Institutionen des Freiheitsentzuges in der Schweiz. Grundsätzlich soll die Inanspruchnahme von Suizidhilfe im Gefängnis möglich sein. Die Detailregelungen sind jedoch Sache der Kantone.

Der Orientierungshilfe vorangegangen waren eine Vernehmlassung des im Juli 2019 erarbeiteten Grundlagenpapiers des SKJV in den Strafvollzugskonkordaten sowie intensive Fachdiskussionen. Es zeigt sich, dass in Bezug auf die Voraussetzungen, die Zuständigkeiten, den Sterbeort und den Ablauf unterschiedliche Haltungen bestehen.

Gestützt auf eine Besprechung des sensiblen Themas im Vorstand der KKJPD im Januar 2020 wurde in Kooperation mit der KKJPD die nun vorliegende Orientierungshilfe erarbeitet, die die zentralen Grundsätze zur Beurteilung von Anträgen für einen assistierten Suizid im Freiheitsentzug festhält. Das SKJV ist bestrebt, mit der Publikation einen breit abgestützten Konsens abzubilden. Aufgrund  der grossen ethischen Komponente bleiben jedoch verschiedene Fragen offen, die von den Kantonen zu regeln sind.

LGBTIQ+ Menschen in Haft

Regenbogenfahne

Das SKJV baut sein Themendossier zu vulnerablen Personen in Haft (wie zum Beispiel ältere und kranke Menschen oder Ausländerinnen und Ausländer) aus. In diesem Rahmen erarbeitet es eine Reihe von Empfehlungen und beschäftigt sich in einem ersten Schritt mit der Frage der Betreuung von lesbi­schen, schwulen, bisexuellen, transgender, intersexuellen und queeren Menschen (LGBTIQ+). Tatsäch­lich sind LGBTIQ+ Menschen dem Risiko ausgesetzt, aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität diskriminiert zu werden und haben besondere Bedürfnisse; bei Trans­gender-Menschen betrifft dies beispielsweise deren Therapien.

Vor diesem Hintergrund wurde ein entspre­chendes Projekt ins Leben gerufen, einschliesslich einer umfassenden Untersuchung, Gespräche mit etwa 40 Berufsleuten sowie der Bildung einer multidisziplinären Arbeitsgruppe.
Das daraus entstandene Rahmendokument wurde Ende des Jahres den Kantonen zur Stellungnahme vorgelegt, mit dem Ziel, es im Verlauf des Jahres 2021 zu veröffentlichen.

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Psychiatrische Versorgung im Freiheitsentzug

Die KKJPD verabschiedete 2017 den Bericht zur Unterbringung, Behandlung und Betreuung psychisch gestörter Straftäter im Freiheitsentzug. Parallel zum Bericht wurden Empfehlungen zur psychiatrischen Versorgung von psychisch kranken Personen im Justizvollzug verfasst. Diese Empfehlungen nahmen Bezug auf die früheren Visitationsberichte des Komitees des Europarates zur Verhütung von Folter, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung (CPT), in welchen die psychiatrische Versorgung inhaftierter Personen wiederholt beanstandet wurde. 

Die Vernehmlassung der Empfehlungen in den Konkordaten zeigte, dass sich die Qualität der psychiatrischen Versorgung je nach Grösse, Auftrag sowie Infrastruktur und personeller Ausstattung der einzelnen Vollzugseinrichtungen massgeblich unterscheidet. Weiter wurden Schwierigkeiten ersichtlich, psychische Störungen bei inhaftierten Personen frühzeitig zu erkennen und eine störungsadäquate Platzierung vorzunehmen.

Im Frühjahr 2018 mandatierte die KKJPD das SKJV mit der Aufgabe, die bislang geleistete Arbeit in 
ein Grundlagenpapier mit praxisnahen Empfehlungen zur psychiatrischen Versorgung im Freiheitsentzug zu überführen. Die interdisziplinär erstellte Publikation sollte einerseits den Institutionen Handlungs-sicherheit im Umgang mit inhaftierten Personen geben, die unter einer psychischen Störung leiden oder gefährdet sind, psychisch zu erkranken. Andererseits soll der Kritik der CPT Rechnung getragen werden und Rechenschaft über ein konsolidiertes interdisziplinäres Vorgehen zwischen Justiz und psychiatrischer Versorgung im Vollzugsalltag abgelegt werden können. Mit der Übergabe des Handbuchs an die KKJPD ist im Herbst 2021 zu rechnen.

Projekt IS-JV

Kennzahlen für den Justizvollzug

Das Projekt IS-JV (Informationssystem Justizvollzug) wurde im November 2019 von der KKJPD in Auf­trag gegeben. Im Kontext der Harmonisierung und Digitalisierung der Justiz will man mit diesem Pro­jekt die automatisierte Erhebung, Verarbeitung und Auswertung von Kennzahlen für den Justiz­vollzug evaluieren und umsetzen.

Die im Jahr 2020 beendete Vorphase IS-JV zeigt auf, in welchem Umfang die Inhalte vereinheitlicht und die Automatisierung (Optimierung Systeme/Prozesse) entwickelt und ausgebaut werden sollen. In der Ist-Analyse wurden Reporting- und Systemlandschaften einer repräsentativen Auswahl von 12 Kantonen aufgenommen. Businessfragen und bestehende spezifische Probleme der verschiedenen Stakehol­der inkl. Bundesstellen wie BFS wurden eruiert und im Gesamtkontext der Justiz (HIS-Pro­gramm) dargestellt.

Die Analyse zeigte einen Bedarf an tagesaktueller schweizweiter Information und den Wunsch nach fokussierten periodischen Analyseberichten auf. Zudem sollen die Kennzahlen systemisch und auto­matisiert eruiert werden. Die KKJPD gab im Herbst 2020 auf Basis der erstellten Grobkonzeption die nächste Phase des Vorhabens frei. Mittels Pilotprojekten soll die Machbarkeit der Automatisierungs­schritte geprüft sowie die inhaltlichen Detailkonzepte erarbeitet werden.

HIS-Programm

Neue IT-Infrastruktur / ICT 365-Projekt

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Angestellten des SKJV – insbesondere infolge der Integra­tion der Fachstelle Bildung im Strafvollzug BiSt – stark gestiegen. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass mehr Daten verarbeitet werden. Um die Stabilität der Informatikumgebung sowie die Daten­si­cherheit zu gewährleisten, war eine Anpassung der Infrastruktur angezeigt. Diese wurde mit dem Ab­schluss der ersten Phase des Projekts «ICT 365» in die Tat umgesetzt. Im November 2020 wurden die Server in die Cloud migriert. Ausserdem wurden alle Computer sowie das Netzwerk für die Daten­übermittlung ersetzt. Die neu eingerichtete Microsoft 365-Umgebung erleichtert die Teamarbeit so­wohl innerhalb des Kompetenzzentrums als auch unter Einbezug externer Partner.

Computer Demontation
Junge Frau im Home Office

Sie ermöglicht mo­biles, ortsunabhängiges Arbeiten. Anstelle der Festnetztelefone kommt fortan die Internettele­fonie zum Einsatz. Zur Verfügung gestellt und verwaltet wird die gemietete Informatikinfra­struktur von ei­nem Schweizer Partner. Die digitalen Daten werden auf Servern in der Schweiz gespeichert. Einzig die E-Mails befinden sich noch auf einem Server mit Standort in der Europäischen Union. Derzeit läuft die zweite Projektphase: Sie befasst sich mit der Verbesserung der wichtigsten am SKJV genutzten Fach­applikationen und soll voraussichtlich Ende 2021 abgeschlossen werden.

Der Verein Electronic Monitoring (EM) – die neue Geschäftsstelle am SKJV

Logo electronic monitoring

Im Februar 2020 wurde am SKJV die Geschäftsstelle des neuen Vereins Electronic Monitoring (EM) ein­gerichtet, die als administrative Drehscheibe des Projektes EM dient. Ziel dieses Projektes ist es, für die 22 Mitgliedskantone des Vereins ein Gesamtsystem zur elektronischen Überwachung zu beschaf­fen, das ab dem 1. Januar 2023 zum Einsatz kommen soll.

Die Aufbauphase verlief gemäss dem vorgesehenen Zeitplan. Im Frühjahr 2020 wurden alle Kantons­vertreterinnen und -vertreter ernannt und hielten ihre erste Tagung ab. Sie erhielten ausserdem einen Fragebogen zu den hohen Anforderungen an das neue System.

Im Verlauf des Sommers 2020 wurden die Interessen verschiedenster Verbände und Vereinigungen (Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter, Konferenz der kantonalen Polizeikom­man­danten, fedpol, Opferhilfekonferenz, kantonale Migrationsämter, Schweizerische Vereinigung für Ju­gendstrafrechtspflege, Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz) analysiert. Parallel dazu führ­ten die Kantonsvertreterinnen und -vertreter in den Kantonen Meinungsumfragen durch. Auf der Grundlage dieser Analysen hat die Generalversammlung im November beschlossen, dass das zu be­schaffende System mit einer möglicherweise in Zukunft einzurichtenden Überwachungszentrale kom­patibel sein muss.

Gleichzeitig wurde in Arbeitsgruppen die Frage des Datenschutzes diskutiert. Als Ergebnis wurden im Herbst ein Modellvertrag zwischen dem Verein und einem zukünftigen technischen Betreiber sowie ein ISDS-Konzept (Informationssicherheits- und Datenschutzkonzept) erstellt. Letzteres wird während der folgenden Projektphasen laufend weiterentwickelt.

Die Projektentwicklungskonzepte wurden Ende September fertiggestellt. Sie sollen Anfang 2021 vom Vorstand genehmigt und veröffentlicht werden.

Medikation im Vollzug

Abgabe von Medikamenten

Das SKJV arbeitete in enger Kollaboration mit der Praxis an der Erstellung einer Produktepalette rund um das Thema «Medikation im Vollzug». Darin enthalten sind ein Themenpapier, Merkblätter zu wichtigen Fragestellungen wie die Verschreibung, die Bereitstellung und die Abgabe von Medika­menten sowie Schulungsunterlagen für den Unterricht vor Ort in den Institutionen. Im Zentrum der Arbeiten steht die Verschreibung, Bereitstellung und Abgabe von Medikamenten an inhaftierte Per­so­nen in den Institutionen des Freiheitsentzugs.

Die Publikation wird 2021 fertiggestellt und die Implementation in der Praxis vorbereitet.

Konzept Security und Safety

Mit breiter Unterstützung aus der Praxis der Institutionen und der Amtsleitungen erarbeitete das SKJV im Leistungsbereich Sicherheit im vergangenen Jahr unter der Leitung von Guido Sturny das umfas­sende Konzept «Security & Safety». Das Konzept enthält Vorlagen, welche die Institutionen in den mannigfaltigen Aspekten der Sicherheitsumsetzung und -überprüfung einer freiheitsentziehenden In­stitution unterstützen und von diesen entsprechend ihren eigenen Bedürfnissen verwendet werden können.

Das Konzept «Security & Safety» wurde im Laufe des Jahres 2020 der KKLJV und der FES vorgestellt und im Dezember vom Stiftungsrat des SKJV genehmigt. Es ist nicht öffentlich, sondern nur für die In­stitutionen im Schweizer Justizvollzug bestimmt.

Fachliche Standards der Bewährungshilfe: Eine Bestandesaufnahme

Das SKJV widmet sich in diesem Projekt der Qualität professionellen Handelns in der Bewährungshilfe im Straf- und Massnahmenvollzug. In engem Austausch mit der Konferenz der Leitenden der Bewährungshilfe SKLB wurde dabei eine Bestandesaufnahme der fachlichen Grundlagen der Bewährungshilfe

Leistungskatalog für die Vollzugsanstalten des lateinischen Konkordats

Das Concordat latin hat das SKJV mit der Erarbeitung und Überprüfung eines Leistungskatalogs für die Vollzugsanstalten der Konkordatskantone beauftragt. Dieser Katalog zielt darauf ab, für jedes Vollzugsangebot die zur Betreuung der Inhaftierten vorgesehenen Rahmenbedingungen und Leistungen zu definieren und auf dieser Basis einen konkordatlichen Mindeststandard zu entwickeln. Die Projektdauer wurde auf zwei Jahre festgelegt (2020-2021). Im Jahr 2020 hat das SKJV mit Hilfe eines Experten des Bundesamtes für Justiz einen Entwurf des künftigen Leistungskatalogs für den Straf- und Massnahmenvollzug erarbeitet und diesen mit den Vertreterinnen und Vertretern der lateinischen Kantone diskutiert. Im Jahr 2021 soll der definitive Leistungskatalog verabschiedet und mit der Überprüfung der Leistungen in den Vollzugsanstalten begonnen werden.

Neues Intranet für das SKJV

 

Screenshot Intranet

 

Seit November 2020 verfügt das SKJV auf SharePoint über einen Intranet-Bereich, der im Rahmen des Projekts «ICT 365» entwickelt wurde. Ziel dieses Intranets ist es, die interne Kommunikation optimal zu unterstützen und die Verbreitung sowie den Austausch von Informationen zu fördern.

Was die Struktur betrifft, so ist das Intranet in sechs Themen unterteilt: News, Organisation, gemein­same Dokumente, Info, Arbeitsgruppen und Projekte. Die Struktur des Intranets wurde vom Kommu­nikationsteam entwickelt. Die technische Umsetzung wurde mit externen Partnern durchgeführt.
15 Redakteurinnen und Redakteure wurden in der Bedienung des Systems sowie in Bezug auf die re­daktionellen Besonderheiten der Online-Umgebung intern geschult. Sie haben von der Kommunika­tion zudem ein Handbuch für das Intranet erhalten. Auf diese Weise kann jede Abteilung aktiv Inhalte beisteuern. Mittels einer Kommentarfunktion ist es möglich, auf Veröffentlichtes zu reagieren oder Fragen zu stellen. Zudem beinhaltet das Intranet eine leistungsstarke und effiziente Suchfunktion, da­mit Dokumente, Informationen oder Kontaktdaten schnell gefunden werden können.

Zu einem späteren Zeitpunkt und je nach Bedarf werden weitere Funktionen dazukommen, damit das Instrument als optimale Unterstützung für die Tätigkeiten des SKJV dienen kann. Eine interne Um­frage diesbezüglich ist für das Jahr 2021 geplant.