Lexicon tooltipster

Glossar : Rechtliche Grundlagen

Konkordatliche Richtlinien und Reglemente

Synonyme: Konkordatsvereinbarungen, interkantonales Recht

Zweck

Ziel der konkordatlichen Richtlinien und Reglemente ist die Vereinheitlichung des Straf- und Massnahmenvollzugs, um einen grundrechtskonformen, effizienten und kostengünstigen Vollzug zu ermöglichen. So etwa im Bereich der besonderen Vollzugsformen (siehe auch: konkordatliche Richtlinien und Reglemente – besondere Vollzugsformen).

Anwendungsbereich

Die Konkordatsvereinbarungen regeln:

  • den Geltungsbereich des Strafvollzugskonkordats, der den Vollzug von Strafen und Massnahmen an Erwachsenen in den Konkordatsanstalten umfasst;
  • die Aufgabenverteilung unter den beteiligten Kantonen bei der Planung, beim Bau und beim Betrieb der Institutionen des Freiheitsentzugs;
  • die von den einzelnen Kantonen zu führenden Justizvollzugsanstalten bzw. -anstaltstypen;
  • die Verpflichtung der Anstaltskantone zur Aufnahme verurteilter Personen aus den übrigen Konkordatskantonen;
  • die Zuständigkeit der Anstaltskantone und der einweisenden Kantone;
  • die Beschreibung der einzelnen Konkordatsorgane und ihrer Zuständigkeiten;
  • die interne Organisation des Strafvollzugskonkordats mit den verschiedenen Gremien.

Richtlinien

Siehe auch: