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Glossar : Rechtliche Grundlagen

Konkordatliche Richtlinien und Reglemente – besondere Vollzugsformen

Die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer besonderen Vollzugsform sind im Strafgesetzbuch – wie viele andere Belange des Justizvollzugs – nur in den Grundzügen geregelt. Da die Kantone jedoch gemäss Art. 372 Abs. 3 StGB einen einheitlichen Vollzug der strafrechtlichen Sanktionen gewährleisten müssen, haben die Strafvollzugskonkordate im Bereich der besonderen Vollzugsformen spezifische Richtlinien und Reglemente erlassen:

Siehe auch: konkordatliche Richtlinien und Reglemente, besondere Vollzugsformen der Freiheitsstrafe