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Glossar : Strafen

Busse

Art. 106 StGB

Die Busse besteht in der Verpflichtung zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags (max. CHF 10'000.–) an den Staat. Sie ist eine Geldsummenstrafe des Übertretungsstrafrechts, die immer unbedingt ausgesprochen wird.
Das Gericht spricht im Urteil für den Fall, dass die Busse schuldhaft nicht bezahlt wird, eine Ersatzfreiheitsstrafe von mindestens einem Tag und höchstens drei Monaten aus.

Siehe auch: Strafen, Geldstrafe, Freiheitsstrafe