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Glossar : Strafen

Ersatzfreiheitsstrafe

Voraussetzungen

Die Ersatzfreiheitsstrafe wird angeordnet, wenn eine verurteilte Person die Busse (Art. 106 Abs. 2 StGB) oder die Geldstrafe (Art. 36 StGB) schuldhaft nicht bezahlt und diese auch auf dem Betreibungsweg nicht eingebracht werden kann.

Vollzug

Electronic Monitoring, aber nicht in Form der gemeinnützigen Arbeit vollzogen werden.

Dauer