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Glossar : Besondere Vollzugsformen der Freiheitsstrafe

Gemeinnützige Arbeit

Synonym: GA

Art. 79a StGB

Zweck

Die gemeinnützige Arbeit (GA) besteht in einer unentgeltlichen Arbeitsleistung zugunsten sozialer Einrichtungen oder Werke in öffentlichem Interesse wie z. B. Spitäler, Altersheime, Natur- und Umweltschutzorganisationen oder Gemeindebetriebe.

Anwendungsbereich

Die GA ist eine mögliche Vollzugsform einer:

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Vollzug einer Sanktion als GA ist das Fehlen einer Flucht- und Rückfallgefahr. Die GA muss durch die verurteilte Person mittels Gesuch beantragt und von der zuständigen Vollzugsbehörde

Dauer

Normalvollzug oder in Halbgefangenschaft

Siehe auch:Electronic Monitoring