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Glossar : Therapeutische, sichernde und andere Massnahmen

Stationäre therapeutische Massnahmen

Art. 59 – 62d StGB

Zweck

Die stationäre therapeutische Massnahme verfolgt den Zweck, die Öffentlichkeit vor verurteilten psychisch kranken, suchtmittelabhängigen oder in der Persönlichkeitsentwicklung gestörten Personen zu schützen sowie durch eine angemessene Behandlung oder Betreuung das Rückfallrisiko zu vermindern.
Die eingewiesene Person mit einer stationären therapeutischen Massnahme besucht regelmässig Therapiesitzungen vorwiegend bei forensisch ausgebildeten Psychiatern oder Psychologen oder Fachpersonen mit Kenntnissen in der Suchtbehandlung und wird im Vollzugsalltag beispielsweise nach milieutherapeutischen Grundsätzen behandelt.
In der Milieutherapie wird der therapeutische Prozess durch das Zusammenleben in einer Wohngruppe unterstützt, was auch das soziale Verhalten der Eingewiesenen fördern soll. Ein weiteres Ziel ist es etwa, deliktrelevante Verhaltensweisen im Alltag zu erkennen und aufzuarbeiten.

Unterschied zur ambulanten Behandlung

Eine stationäre Massnahme unterscheidet sich von einer ambulanten Behandlung insofern, als die Therapie nicht nur isoliert während der Therapiestunde und in den Therapieräumen stattfindet, sondern in einem stationären Setting, d. h. die stationäre Massnahme ist im Gegensatz zur ambulanten Behandlung freiheitentziehend. Die ambulante Behandlung begleitet eine Freiheitsstrafe oder wird «extra muros» vollzogen.

Voraussetzungen

Die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme setzt einen gewissen Schweregrad voraus. Zudem sind die Behandlungsfähigkeit und die (zumindest in begrenztem Mass vorhandene) Behandlungswilligkeit der eingewiesenen Person Voraussetzung.

Vollzugsort

Die stationäre Behandlung erfolgt soweit möglich in einer geeigneten psychiatrischen Einrichtung oder in einer Massnahmenvollzugseinrichtung. Bei einer Flucht- oder Wiederholungsgefahr erfolgt die Behandlung im geschlossenen Vollzug. Dabei ist auch eine Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt denkbar, sofern die nötige therapeutische Behandlung durch Fachpersonal gewährleistet ist.

Formen

Es existieren drei Formen von stationären therapeutischen Massnahmen:

  • Behandlung von psychischen Störungen;
  • Suchtbehandlung; und
  • Massnahmen für junge Erwachsene.

Siehe auch: ambulante Behandlung