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Glossar : Progressiver Vollzug

Eintritt

Beim Eintritt in eine Justizvollzugsanstalt wird der eingewiesenen Person eine Zelle zugewiesen, wobei es sich in der Regel um Einzelzellen handelt.

Eintrittsgespräch

Im Eintrittsgespräch werden der Gesundheitszustand besprochen sowie die persönlichen Verhältnisse erfasst. Zudem erläutert das Aufsichtspersonal die wichtigsten Vorschriften und Regeln mündlich und gibt sie schriftlich ab, u. a. die Hausordnung, die Warenregelung und die Besuchsregelung. Wenn immer möglich sollten diese Dokumente in einer der eingewiesenen Person bekannten Sprache verfasst sein.

Ärztliche Untersuchung

Im Verlauf der ersten Aufenthaltstage untersucht meistens ein Anstaltsarzt oder eine Anstaltsärztin die Eingewiesenen. Bei psychisch kranken oder auffälligen Personen wird wenn möglich der psychiatrisch-forensische Dienst beigezogen. Seitens der Ärzteschaft werden Arbeitsfähigkeit sowie das mögliche Arbeitspensum festgelegt.

Arbeitsplatz

Nach der Eintrittsphase wird den Eingewiesenen möglichst rasch einem ersten Arbeitsplatz zugewiesen, damit eine sinnvolle Tagesstruktur gewährleistet werden kann.

Vollzugsplan

Mit dem Antritt der Strafe ist ein individueller Vollzugsplan zu erstellen (Art. 75 Abs. 3 StGB), der Angaben über die angebotene Betreuung, die Arbeits- sowie die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die Wiedergutmachung, die Beziehungen zur Aussenwelt und die Vorbereitung der Entlassung enthält.

Beispiele für Hausordnungen

JVA Pöschwies (PDF)
JVA Solothurn (PDF)
Anstalten von Bellechasse (PDF)
Offener Vollzug, JVA Pöschwies (PDF)