Gesundheit

Eingewiesene Personen haben gemäss dem Äquivalenzprinzip zum Schutz ihrer physischen und psychischen Gesundheit Anrecht auf denselben Zugang zur medizinischen Grundversorgung wie die übrige Bevölkerung. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten haben die Institutionen des Freiheitsentzugs eine funktionierende Gesundheitsversorgung in präventiver, diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Hinsicht sicherzustellen, die sich an einheitlichen Qualitätsstandards orientiert. Neben den somatischen Erkrankungen der Inhaftierten ist auch die psychische Gesundheit ein relevantes Thema, das die Praxis beschäftigt.

Die Gesundheitsversorgung in den Justizvollzugsanstalten wird durch interne Gesundheitsdienste mit Pflegefachleuten und Gefängnisärztinnen und -ärzten gewährleistet. Nebst Internistinnen und Internisten sind in den grossen Institutionen auch Spezialärztinnen und Spezialärzte (z. B. Infektiologie, Zahn-Infektiologie, Zahnmedizin) sowie Fachpersonen wie etwa Physiotherapeutinnen und -therapeuten tätig. Im Notfall oder für medizinisch komplexere Behandlungen wird die Überführung in ein Spital oder in eine psychiatrische Klinik veranlasst. Bei Bestehen einer Flucht- oder Rückfallgefahr erfolgt die Einweisung in eine besonders gesicherte Abteilung (z. B. Bewachungsstation des Inselspitals im Kanton Bern)

Das SKJV engagiert sich für die Gesundheit im Freiheitsentzug. In den letzten Jahren wurden in Zusammenarbeit mit Fachpersonen aus der Praxis unterschiedliche Materialien zu den Themen Medikation und psychiatrische Versorgung sowie zum Eintritt erarbeitet. Nachfolgend finden Sie sämtliche verfügbaren Unterlagen. Die vollständige Gesundheitsmappe als Print-Ausgabe kann bei uns unter health@skjv.ch bestellt werden.

Psychische Gesundheit

Psychiatrische Auffälligkeiten und psychische Krankheiten sind unter eingewiesenen Personen weit verbreitet. Unter Umständen steht die Beeinträchtigung im Zusammenhang mit dem begangenen Delikt oder sie wirkt sich anderweitig stark auf die Ausgestaltung des Vollzugs und die Betreuung der inhaftierten Person aus. Psychisch kranke Personen sollten durch forensisch-psychiatrisches Fachpersonal (Psychiaterinnen und Psychiater, Psychologinnen und Psychologen) behandelt werden.

Das Handbuch des SKJV liefert dazu konkrete Empfehlungen und Erläuterungen. Die Empfehlungen vermitteln den Praktikerinnen und Praktikern Handlungssicherheit im Umgang mit inhaftierten Personen, die an einer psychischen Krankheit leiden oder gefährdet sind, im Freiheitsentzug psychisch zu erkranken. Die Tipps zur praktischen Umsetzung der Empfehlungen lassen Raum für auf die lokalen Verhältnisse zugeschnittenen Lösungen. Darüber hinaus will das Handbuch für die mit dem Thema zusammenhängenden Fragestellungen sensibilisieren und einen Anstoss geben, die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Justiz und psychiatrischer Versorgung zu optimieren.


Psychiatrische Versorgung im Freiheitsentzug (Handbuch)

Eintritt

Personen, die inhaftiert sind, benötigen in vielen Fällen eine medizinische / medikamentöse Versorgung oder sind auf spezifische Behandlungen angewiesen. Bei Eintritt in eine Einrichtung des Freiheitsentzugs ist es von grosser Bedeutung, zeitnah die Behandlungsbedürftigkeit einer somatischen oder psychischen Erkrankung zu erkennen und das medizinisch Notwendige zu veranlassen. Das medizinische Fachpersonal ist aber nicht überall und jederzeit vor Ort. Falls ein Eintritt ausserhalb dessen Anwesenheitszeiten stattfindet, finden sich in den drei Merkblättern und dem Eintrittsfragebogen nützliche Informationen für das Vollzugspersonal zur frühzeitigen Erkennung von somatischen, psychischen und/oder übertragbaren Erkrankungen. Ihre Aufgabe ist es, bei jeglichen Hinweisen auf eine dringliche notwendige Behandlung umgehend das medizinische Fachpersonal zu kontaktieren. Die Unterlagen zur Eintrittsbefragung geben dem Vollzugspersonal hierfür ein taugliches Instrumentarium in die Hand.


Allgemeine Informationen zum Eintritt (Merkblatt)
Eintrittsgespräch Gesundheit (Merkblatt)
Medizinisches Eintrittsgespräch (Merkblatt)
Eintrittsgespräch Gesundheit für nicht medizinisches Personal (Fragebogen)
 

Medikation

Die Verschreibung, Bereitstellung und Abgabe von Medikamenten sind ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung im Justizvollzug. Nach wie vor gibt es aufgrund der Heterogenität der Institutionen und deren unterschiedlicher Ausstattung in der Gesundheitsversorgung grosse Unterschiede im Umgang mit der Medikation. Zudem ist in vielen Institutionen des Freiheitsentzugs medizinisches Fachpersonal knapp. Es müssen somit pragmatische Lösungen gefunden werden, mit denen die Sicherheit bei der Medikation gewährleistet werden kann. Die Unterlagen richten sich an Gefängnisleitende, medizinisches Fachpersonal und Leitende im Bereich Vollzug und Sicherheit. Im Rahmen der Bestrebungen einer schweizweiten Harmonisierung der Gesundheitsversorgung im Justizvollzug sollen sie dazu beitragen, die Sicherheit im Umgang mit Arzneimitteln zu fördern.

 

Medikation im Freiheitsentzug (Grundlagenpapier)
Verschreibung von Medikamenten (Merkblatt)
Versorgung mit Medikamenten ausserhalb der Institution (Merkblatt)
Bereitstellung und Abgabe von Medikamenten (Merkblatt)
Umgang mit Medikamenten (Merkblatt)

 

 

Gesundheitsförderung und Prävention

Haftbedingungen können einen erheblich negativen Einfluss auf den allgemeinen Gesundheitszustand haben. Inhaftierte Personen sind einem höheren Risiko von Gewalt, Sucht, Suizid, Infektionskrankheiten, ungeschütztem sexuellen Kontakt und Fehlernährung ausgesetzt als die Allgemeinbevölkerung. Gesundheitsförderung und Prävention wie beispielsweise bei übertragbaren Krankheiten sind eine zentrale Aufgabe der Einrichtungen des Freiheitsentzugs. Aus grund- und menschenrechtlicher Perspektive haben Inhaftierte u.a. Anspruch auf gesundheitsrelevante Informationen, die Abgabe von Präservativen, eine Substitutionsbehandlung sowie auf eine Behandlung von übertragbaren Krankheiten. 

Infektionskrankheiten

Inhaftierte Personen sind häufiger von Infektionskrankheiten betroffen als die übrige Bevölkerung. Dazu gehören insbesondere Hepatitis A, B, C sowie HIV und Tuberkulose. Es gibt inzwischen wirksame Behandlungen bei einer Hepatitis C-Erkrankung und bei HIV; bei Hepatitis B steht eine Impfung zu Verfügung. Neben der Behandlung ist das Testen eine wirksame Strategie, um Übertragungen von Infektionskrankheiten zu verhindern. Das Epidemiengesetz verpflichtet alle Einrichtungen des Freiheitsentzugs dazu, inhaftierten Personen Zugang zu geeigneten Massnahmen zur Verhütung von Infektionskrankheiten zu gewähren.

In der Broschüre «Gesundheit im Freiheitsentzug» finden Sie die wichtigsten Informationen zu Infektionskrankheiten. Für jede der aufgezählten Krankheiten wird kurz und einfach aufgezeigt, was Schutz vor Ansteckung bietet, wo kein Risiko besteht und wie die Krankheit behandelt wird. 

Eine der Broschüren richtet sich mit hilfreichen Tipps an die inhaftierten Personen, die zweite richtet sich an Mitarbeitende unterschiedlicher Disziplinen (u.a. Vollzug, Sozialarbeit, Arbeitsagogik)

Zu den Infektionskrankheiten stellen wir Ihnen ein kostenloses E-Learning zur Verfügung. Das interaktive Lernprogramm des SKJV «Schutz vor Infektionskrankheiten» vermittelt das Grundwissen zu den Krankheiten Tuberkulose, HIV, Hepatitis A, B und C und Coronavirus und zeigt anhand von Praxisbeispielen auf, wie man sich im Berufsalltag vor einer Ansteckung schützen kann.  

Suizidprävention

Das Suizidrisiko in Haft ist um ein Mehrfaches erhöht gegenüber jenem in der Allgemeinbevölkerung. Besonders zu Beginn der Haft ist das Suizidrisiko sehr hoch. Die Einrichtungen des Freiheitsentzugs haben eine Fürsorgepflicht wahrzunehmen. Es gilt, jeden Hinweis auf eine mögliche suizidale Absicht ernst zu nehmen und sorgfältig die geeigneten Massnahmen zu prüfen und einzuleiten. Das Vollzugspersonal übernimmt hierbei eine Schlüsselrolle.

Das SKJV stellt zu diesem Thema ein kostenloses E-Learning zur Verfügung. Das Ziel des interaktiven Lernprogramms «Suizidprävention» ist in einem ersten Schritt die Sensibilisierung von Mitarbeitenden für die Thematik.