Radikalisierung (alt)

Der Justizvollzug nimmt die Thematik der Radikalisierung ernst. Mit den am 12. April 2018 verabschiedeten Empfehlungen formuliert die KKJPD den Handlungsbedarf für die Optimierung der Justizvollzugspraxis, um die Gefahren, die von dieser Gewaltform ausgehen, einzudämmen.

Empfehlungen und Grundlagenpapier der KKJPD

Am 12. April 2018 hat die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) dem Grundlagenpapier sowie den Empfehlungen für den Umgang mit Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus im Justizvollzug in der Schweiz zugestimmt. 

Grundlagenpapier für den Umgang mit Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (PDF)

Empfehlungen für den Umgang mit Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (PDF)

Die Empfehlungen der KKJPD sind im Rahmen eines vom SKJV geleiteten Fachaustausches zwischen Praktikern aus dem Justizvollzug und der Strafverfolgung erarbeitet worden.

Sie beinhalten:

  • Förderung von dynamischer Sicherheit;
  • verstärkte Zusammenarbeit mit den Sicherheitskräften sowie
  • spezifische Schulungen von Personal und von Religionsvertretenden.

Die Empfehlungen berücksichtigen den aktuellen Stand des Justizvollzugs im Umgang mit Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus sowie bewährte Praktiken in diesem Bereich.

Verstärkte Zusammenarbeit

Gewaltprävention ist im Alleingang nicht zielführend. Als erstes müssen Personen, die sich auf dem Weg zur Radikalisierung befinden, ausfindig gemacht werden, damit man ihnen eine adäquate Unterstützung bieten kann, die durch eine strukturierte und effektive Zusammenarbeit aller beteiligten Akteurinnen und Akteure gewährleistet wird. Dabei muss die Rollendiffusion verhindert werden, der Auftrag und die Zuständigkeiten der Beteiligten klar voneinander abgegrenzt sein.

Schulung

Die KKJPD-Empfehlungen vom 12. April 2018 sehen neben der Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit der Akteurinnen und Akteuren aus den betroffenen Bereichen auch den Ausbau von Sensibilisierungsschulungen für Justizvollzugspersonal sowie Religionsvertretende vor.

Das Personal der Institutionen des Freiheitsentzugs muss dazu ausgebildet sein, die Zeichen einer Radikalisierung möglichst früh zu erkennen, auch wenn sich diese von Person zu Person stark unterscheiden. Um bereits radikalisierte Personen daran zu hindern, ihre Ideologie zu verbreiten oder Gewalttaten zu planen, muss zudem das im Justizvollzug tätige Personal bereit sein, strenge Disziplinarmassnahmen durchzusetzen. Das SKJV bietet massgeschneiderte Weiterbildungskurse zum Thema Radikalisierung an.

Nationaler Aktionsplan (NAP)

Zudem sind die Empfehlungen der KKJPD eng an die Massnahmen des NAP zur Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus geknüpft. Das Grundlagenpapier bietet Fachpersonen Erläuterungen zum Handlungsbedarf und verweist auf relevante Literatur.

Der am 4. Dezember 2017 veröffentlichte NAP enthält 26 Massnahmen für die Prävention von gewalttätigem Extremismus in diversen Sektoren, von der Erziehung bis zur Reintegration von Straftätern und basiert auf bereits laufenden Projekten einschliesslich Gesetzgebung, die die Prävention und Bekämpfung terroristischer Aktivitäten zum Ziel haben.

Der NAP entstand auf Initiative der politischen Plattform des Sicherheitsverbunds Schweiz (SVS), die ihre Delegierten damit beauftragte, in Zusammenarbeit mit dem Bund, den Kantonen, den Städten und den Gemeinden einen NAP zur Prävention von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus zu konzipieren. An dessen Erstellung haben Expertinnen und Experten des Justizvollzugs mitgewirkt.

Nationaler Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (PDF)

Radikalisierung, was ist das?

Mit der Zunahme von terroristischen, durch einheimische (homegrown) Individuen durchgeführten Angriffen und Anschlägen in den letzten Jahren hat sich der Begriff «Radikalisierung» verbreitet. Was aber ist gemeint, wenn von Radikalisierung die Sprache ist? 

Gemäss den Autoren des NAP umschreibt der Begriff Radikalisierung den Prozess, durch welchen «eine Person immer extremere politische, soziale oder religiöse Bestrebungen annimmt, allenfalls bis hin zum Einsatz von extremer Gewalt, um ihre Ziele zu erreichen». Laut Definition des Handbuchs des Europarats befürwortet, unterstützt oder vollbringt ein radikalisiertes Individuum Taten, «die zu terroristischen Akten führen können und die darauf ausgerichtet sind, eine Ideologie zu verteidigen, die exemplarisch für einen ethnisch oder religiös fundierten Überlegenheitsglauben steht». 

Europarat - Handbuch für die Strafvollzugs - und Bewährungshilfedienste zum Umgang mit Radikalisierung und gewaltbereitem Extremismus (PDF)

Obwohl Extremismus und Radikalisierung islamistischen Charakters besondere Aufmerksamkeit zukommt, sind diese Phänomene auch in anderen Kreisen wiederzufinden, beispielsweise in links- oder rechtsextremen Gruppierungen.

Im Justizvollzug ist die Thematik der Radikalisierung deshalb von Relevanz, weil Institutionen des Freiheitsentzugs im Verdacht stehen, Radikalisierung zu begünstigen. Das Handbuch der UNO zum Thema legt jedoch dar, dass es keine empirischen Forschungen gibt, die einen solchen Zusammenhang belegen: Die Gefahr werde stark überbewertet. Radikalisierung in Gefängnissen sei die Ausnahme, nicht die Regel. Trotzdem geht der Bericht davon aus, dass Gefängnisse einen Nährboden für die Radikalisierung darstellen können. Da das Leben im Freiheitsentzug mit Entbehrungen verbunden ist, seien psychisch geschwächte Insassen der Gefahr der Radikalisierung besonders ausgesetzt.

UNODC Handbuch über den Umgang mit gewaltbereiten extremistischen Gefangenen und die Prävention der Radikalisierung zur Gewaltbereitschaft in Haftanstalten