Monitoring Justizvollzug

Das Monitoring Justizvollzug (MJV) bietet zuverlässige und aktuelle Daten zu den Kapazitäten und der Belegung der schweizerischen Haft- und Vollzugseinrichtungen. Es erfasst auch strafrechtliche Einweisungen in andere Institutionen wie psychiatrische Kliniken oder forensische Heime und ermöglicht damit ein Gesamtbild der Vollzugslandschaft. Die aus dem Monitoring gewonnenen Kennzahlen sind wichtig für die Fachleute im Justizvollzug, für die politischen Entscheidungsträger sowie für die Forschung und breitere Öffentlichkeit.

Das MJV ist eine Leistung des Schweizerischen Kompetenzzentrums für den Justizvollzug (SKJV) gemäss Vereinbarung mit der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren KKJPD. Dabei arbeitet das SKJV eng mit den drei Strafvollzugskonkordaten, der Konferenz der Leitenden des Justizvollzugs (KKLJV), dem Bundesamt für Statistik (BFS) sowie dem Bundesamt für Justiz (BJ) zusammen.

Das MJV basiert auf einer einheitlichen Erhebungsmethode. Dies bildet eine unabdingbare Voraussetzung für die Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der gewonnenen Kennzahlen. So werden seit 2022 werden im MJV am letzten Tag des Monats (Stichtag) die Anzahl verfügbarer Plätze und die Auslastung der Haft- und Vollzugseinrichtungen, die Einweisungsgründe der untergebrachten Personen sowie die kantonale Zuständigkeit für die Platzierungen erhoben. Zudem liefern die zuständigen Behörden vierteljährlich Daten zu den Einweisungen in Institutionen ausserhalb des Justizvollzugs (z.B. psychiatrische Kliniken, forensische Heime, Einrichtungen zur Behandlung von Suchterkrankungen). Schliesslich wird im MJV eine Liste aller Einrichtungen des Freiheitsentzugs erstellt, die vierteljährlich von den Leitungen der zuständigen kantonalen Stellen aktualisiert wird.

Das Monitoring Justizvollzug ist nicht statisch, sondern dynamisch. Gemeinsam mit den Behörden und der Praxis entwickelt das SKJV die Themen und Methode des Monitorings laufend weiter und reagiert damit auf aktuelle Bedürfnisse und Interessen.  

Kapazitäten und Belegung 

Der Begriff "Soll-Kapazität" bezeichnet die Kapazität, über welche die Einrichtung gemäss ihrem Betriebskonzept verfügt, während sich die "Ist-Kapazität" auf die Anzahl Plätze bezieht, die am jeweiligen Stichtag effektiv nutzbar waren. Während die "Soll-Kapazität" in der Regel über längere Zeit stabil bleibt, kann die Ist-Kapazität variieren, zum Beispiel aufgrund von laufenden Sanierungsarbeiten. Die folgenden grafischen Darstellungen sowie die Berechnung der Belegungsraten berücksichtigen die verfügbare Kapazität.  

Die Belegung bezieht sich auf die Anzahl der Personen, die am Stichtag in den Vollzugseinrichtungen untergebracht waren.  

Die Belegungsquote bezeichnet die prozentuale Belegung der verfügbaren Plätze einer Einrichtung, d.h. das Verhältnis zwischen der Anzahl belegter Plätze und der verfügbaren Kapazität am Stichtag.

Die untenstehende Karte zeigt die kantonalen Durchschnittswerte der Belegungsraten der Vollzugseinrichtungen. Je dunkler die Farbe, desto höher ist die durchschnittliche Belegungsrate im jeweiligen Kanton.

Die folgende interaktive Tabelle zeigt die am Stichtag verfügbare Kapazität der Vollzugseinrichtungen sowie ihre Belegung absolut und in Prozent. Die Ergebnisse können nach Konkordat, Kanton und Stichtag gefiltert werden.

Die Angaben zu den Konkordaten müssen mit der Gesamtbevölkerung im jeweiligen Konkordat in Beziehung gesetzt werden. Das Nordwest- und Zentralschweizer Konkordat weist mit 3,3 Millionen Personen die höchste Einwohnerzahl auf, gefolgt vom Ostschweizer Konkordat (2,7 Millionen) und dem lateinischen Konkordat (2,6 Millionen).

Periodizität: Es handelt sich um eine monatliche Erhebung. Der Stichtag bildet den letzten Tag des jeweiligen Monats. 

Grafik 1 : Kapazitäten & Belegung

Kapazitäten und Belegung - zur interaktiven Grafik

Entwicklung der Kapazität und Belegung

Entwicklung der Belegungsquote Preview

Die folgenden Grafiken und Tabellen veranschaulichen die Entwicklung der Kapazität und der Belegung über die Stichtage hinweg. Die Ergebnisse können nach Kanton, Konkordat, Einrichtung und Stichtag gefiltert werden. 

Entwicklung der Belegungsquote - zur interaktiven Grafik

 

Einweisungsgründe

Eine Person kann auf der Grundlage verschiedener gesetzlicher Bestimmungen in eine Vollzugseinrichtung eingewiesen sein. Am häufigsten handelt es sich um eine strafrechtliche Sanktion nach dem Strafgesetzbuch (StGB), also entweder eine Freiheitsstrafe, eine therapeutische Massnahme oder eine Verwahrung als Sicherungsmassnahme. Auch Untersuchungshaft oder Sicherheitshaft im Rahmen eines Strafverfahrens, das in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt ist, sind häufige Gründe für eine Inhaftierung. Darüber hinaus gibt es weitere Einweisungsgründe, die auf anderen Rechtsgrundlagen beruhen, wie zum Beispiel dem Jugendstrafrecht, dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)) oder dem Zivilgesetzbuch (ZGB).

Das Balkendiagramm veranschaulicht die Anzahl inhaftierter Personen nach Einweisungsgrund. Die Farben stehen für das jeweilige Konkordat.  


Die Ergebnisse können nach Kanton, Einweisungsgrund und Stichtag gefiltert werden.  

Einweisungsgründe Preview

Das Balkendiagramm veranschaulicht die Anzahl der untergebrachten Personen nach Einweisungsgrund. Die Ergebnisse können nach Konkordat, Kanton und Stichtag gefiltert werden.

Einweisungen in andere Institutionen

Bei gesundheitlichen Beschwerden, im Fall einer Geburt oder zur Unterbringung von Mutter und Kleinkind kann die verurteilte Person ihre Sanktion nicht in einer Straf- oder Massnahmeneinrichtung, sondern einer anderen geeigneten Einrichtung vollziehen (Art. 80 Abs. 1 StGB). Zudem können Kantone gestützt auf Art. 379 StGB privat geführten Anstalten und Einrichtungen die Bewilligung erteilen, Strafen in der Form der Halbgefangenschaft und des Arbeitsexternats sowie Massnahmen (Art. 59-61 StGB und Art. 63 StGB) zu vollziehen. Dazu gehören namentlich Institutionen wie forensische Wohn- oder Pflegeheime, psychiatrische Kliniken oder Institutionen der Suchthilfe.  

Die interaktive Grafik zeigt die Anzahl der Personen, die in andere Institutionen eingewiesen wurden, differenziert nach dem Einweisungsgrund.  

Die Ergebnisse können nach Konkordat und Stichtag gefiltert werden.  

Periodizität: Es handelt sich um eine vierteljährliche Erhebung. Die Stichtage beziehen sich auf den letzten Tag der Monate März, Juni, September und Dezember. 

Liste & Karte der Einrichtungen

In der Schweiz gibt es aktuell 88 Justizvollzugseinrichtungen. Die interaktive Liste zeigt, dass die schweizerische Einrichtungslandschaft sehr vielfältig ist und von kleinen Anstalten mit wenigen Haftplätzen bis hin zu grossen Einrichtungen mit bis zu 400 Insassen reicht. Es gibt spezialisierte Einrichtungen für eine einzige Vollzugs- oder Haftform (z.B. Untersuchungshaft, Massnahmenvollzug), aber auch Einrichtungen, in denen verschiedene Vollzugs- und Haftformen angeboten werden.

In den letzten Jahren ist die Zahl der Vollzugseinrichtungen zurückgegangen, was auf einen Trend zur Zentralisierung und Spezialisierung zurückzuführen ist. 

Wie werden die Daten erhoben?   

Das Monitoring basiert auf Daten, die von den Vollzugseinrichtungen und den 26 Leiterinnen und Leitern des Justizvollzugs zur Verfügung gestellt werden. Die Daten werden mithilfe eines Online-Tools erhoben und in eine interne Datenbank abgelegt. Die Sammlung, Analyse und grafische Darstellung der Daten erfolgt durch das Team MJV des SKJV.

Das Team MJV führt eine systematische Prüfung der Daten durch, um die Qualität der Daten zu gewährleisten, wobei auch die Datenlieferanten, die zuständigen Amtsleitungen sowie die Konkordatssekretäre einbezogen werden. 

 

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