Assistierter Suizid
Assistierter Suizid im Straf- und Massnahmenvollzug
Im Herbst 2018 wurde die Frage, ob der assistierte Suizid im Freiheitsentzug erlaubt sein soll, in den Medien aufgegriffen. Dies aufgrund eines konkreten Falles in einer Justizvollzugsanstalt der Schweiz. Soll hier der Justizvollzug Unterstützung bieten und falls ja, nur bei körperlich erkrankten Personen oder auch bei solchen mit einem psychischen Leiden? Entscheiden die Anstalten oder die kantonalen Einweisungsbehörden darüber, ob eine Sterbehilfeorganisation beigezogen werden darf oder nicht? Wie gestaltet sich der konkrete Ablauf der Suizidhilfe im Vollzug und welche Rolle hätte das Anstaltspersonal?
Diesen kontrovers diskutierten Fragen ging das SKJV in den vergangenen Monaten im Projekt «Der assistierte Suizid im Straf- und Massnahmenvollzug» nach. In Zusammenarbeit mit Fachpersonen aus Wissenschaft, Medizin und Vollzug erarbeitete der Leistungsbereich Praxis ein Grundlagenpapier, das den Kantonen Unterstützung bieten soll, falls sie in ihren Institutionen mit einem entsprechenden Fall konfrontiert werden.
Der Vorstand der KKJPD hat in seiner Sitzung vom 19./20. September 2019 das Grundlagenpapier des SKJV sowie das zu Grunde liegende Gutachten der Universität Zürich zur Kenntnis genommen. Er hat entschieden dazu eine Vernehmlassung in den Strafvollzugskonkordaten durchzuführen. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis Anfang 2020.
Die Vernehmlassung ergab, dass die Kantone die Sterbehilfe im Vollzug grundsätzlich gutheissen und es begrüssen, dass in diesem kontrovers diskutierten Thema eine einheitliche Haltung angestrebt wird. Unterschiedliche Haltungen bestehen aber in der Frage, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit jemand eine Freitodbegleitung in Anspruch nehmen darf. Auch bezüglich der Zuständigkeiten, dem Sterbeort und dem Ablauf gibt es in den Kantonen unterschiedliche Positionen.
Der Vorstand der KKJPD beauftragte das SKJV nach seiner Sitzung vom 31. Januar 2020 eine konsolidierte Empfehlung zu erstellen, die den Ergebnissen der Vernehmlassung in den drei Strafvollzugskonkordaten Rechnung trägt.
Die erarbeitete Orientierungshilfe enthält die zentralen Grundsätze zur Beurteilung von Anträgen für einen assistierten Suizid im Freiheitsentzug, welche schweizweit Anerkennung finden.
Die Kantone haben nunmehr zu entscheiden, ob sie zur Regelung der offenen Fragen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehen.
Der assistierte Suizid im Freiheitsentzug (Orientierungshilfe)
Der assistierte Suizid im Straf- und Massnahmenvollzug (Grundlagenpapier)
Assistierter Suizid im Freiheitsentzug (Ablaufschema)
Suizidhilfe im Freiheitsentzug (Gutachten der Universität Zürich)