Assistierter Suizid

Assistierter Suizid im Straf- und Massnahmenvollzug

Im Herbst 2018 wurde die Frage, ob der assistierte Suizid im Freiheitsentzug erlaubt sein soll, in den Medien aufgegriffen. Dies aufgrund eines konkreten Falles in einer Justizvollzugsanstalt der Schweiz. Soll hier der Justizvollzug Unterstützung bieten und falls ja, nur bei körperlich erkrankten Personen oder auch bei solchen mit einem psychischen Leiden? Entscheiden die Anstalten oder die kantonalen Einweisungsbehörden darüber, ob eine Sterbehilfeorganisation beigezogen werden darf oder nicht? Wie gestaltet sich der konkrete Ablauf der Suizidhilfe im Vollzug und welche Rolle hätte das Anstaltspersonal? 

Diesen kontrovers diskutierten Fragen ging das SKJV in den vergangenen Monaten im Projekt «Der assistierte Suizid im Straf- und Massnahmenvollzug» nach. In Zusammenarbeit mit Fachpersonen aus Wissenschaft, Medizin und Vollzug erarbeitete der Leistungsbereich Praxis ein Grundlagenpapier, das den Kantonen Unterstützung bieten soll, falls sie in ihren Institutionen mit einem entsprechenden Fall konfrontiert werden. 

Dieses Grundlagenpapier ist auf der Webseite der KKJPD verfügbar.