Grundlagen der Bewährungshilfe

Mit der Bewährungshilfe sollen die betreuten Personen vor Rückfälligkeit bewahrt und sozial integriert werden. Das SKJV trägt zur Qualität des professionellen Handelns der Bewährungshilfe und deren harmonischen Umsetzung in den Kantonen bei. In engem Austausch mit der Praxis vermittelt es dazu anwendungsorientiertes Wissen und realisiert Projekte. Aktuell hat das SKJV eine Bestandesaufnahme der fachlichen Standards in der Bewährungshilfe durchgeführt, welche als Grundlage dienen soll für eine schweizweite Verständigung auf Qualitätskriterien in diesem strafrechtlichen Handlungsfeld.

Begriff und Aufgaben der Bewährungshilfe

Mit Bewährungshilfe wird sowohl die Betreuung von verurteilten Personen als auch die Institution, welche diese Tätigkeit ausübt, bezeichnet. In den meisten Kantonen wird Bewährungshilfe

Bewährungshilfe hilft straffällig gewordenen Personen, den Schwierigkeiten, für die eine Straftat oft Symptom sind oder die infolge einer Freiheitsentziehung entstehen, zu begegnen. Damit leistet sie einen Beitrag zur Rückfallverhütung und sozialen Integration.

  • Suche nach Unterkunft und Arbeit;
  • Sucht- und Gesundheitsfragen;
  • Budgetfragen und Schuldensanierung;
  • persönlichen und zwischenmenschlichen Schwierigkeiten;
  • Vermittlung von medizinischer oder psychologischer Fachbetreuung.

Gesetzliche Kernleistungen der Bewährungshilfe

Bewährungshilfe kann angeordnet werden bei einer bedingten Entlassung aus dem Straf- oder Massnahmenvollzug, ferner bei bedingten oder teilbedingten Verurteilungen, bei ambulanten Massnahmen sowie im Rahmen einer freiwilligen Sozialbetreuung. 

Überdies kontrolliert die Bewährungshilfe Personen, die mit einem Kontakt-, Rayon- oder Tätigkeitsverbot (Art. 67 ff. StGB) belegt wurden sowie im Rahmen von Art. 96 StGB Personen, die sich im Strafverfahren oder im Strafvollzug (Art. 77a Abs. 2 StGB) befinden. In Frage kommen auch Personen, die eine gemeinnützige Arbeit (Art. 79a StGB) leisten oder bei denen eine elektronische Überwachung (Art. 79b StGB) angeordnet wurde. Schliesslich kann es sich bei der betreuten Person auch um jemanden handeln, der von einer Ersatzmassnahmen anstelle von Untersuchungshaft profitiert (Art. 237 StPO). 

Unsere Arbeiten

Das SKJV trägt im Rahmen seiner Tätigkeit zu einer effizienten Organisation und Umsetzung der Bewährungshilfe bei. Im Mittelpunkt stehen dabei die Qualität der Strukturen, die Qualität des professionellen Handelns der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer und die Qualität der Ergebnisse. 

Fachliche Standards der Bewährungshilfe - Eine Bestandesaufnahme

Ergebnisse der Bestandesaufnahme  

Grundlagen für den strafrechtlichen Sanktionenvollzug und die von der SKLB konzipierten Grundlagen und Hauptaufgaben für die Bewährungshilfe. Aufgrund ihres relativ hohen Abstraktionsgrades sind sie allerdings nicht unmittelbar für die praktische Anwendung vorgesehen. Allein das Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz hat Qualitätsstandards entwickelt, die konkret genug sind, um als Orientierungsrahmen für die bewährungshelferische Praxis dienen zu können. 

Lücken in den schweizerischen Grundlagen

Eine für alle Kantone geltende Referenz bilden die vom Ministerkomitee des Europarates verabschiedeten Grundsätze der Bewährungshilfe

Grundlage für eine gesamtschweizerische Lösung