Gesundheit
Eingewiesene Personen haben gemäss dem Äquivalenzprinzip zum Schutz ihrer physischen und psychischen Gesundheit Anrecht auf denselben Zugang zur medizinischen Grundversorgung wie die übrige Bevölkerung. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten haben die Institutionen des Freiheitsentzugs eine funktionierende Gesundheitsversorgung in präventiver, diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Hinsicht sicherzustellen, die sich an einheitlichen Qualitätsstandards orientiert.
Psychische Krankheiten
Psychiatrische Auffälligkeiten und psychische Störungen sind unter eingewiesenen Personen weit verbreitetet. Unter Umständen steht die Beeinträchtigung im Zusammenhang mit dem begangenen Delikt oder sie wirkt sich anderweitig stark auf die Ausgestaltung des Vollzugs aus. Psychisch kranke Personen sollten durch forensisch-psychiatrisches Fachpersonal (Psychiaterinnen und Psychiater, Psychologinnen und Psychologen) behandelt werden.
Das Handbuch des SKJV liefert ganz konkrete Empfehlungen und Erläuterungen. Die Empfehlungen vermitteln den Praktikern Handlungssicherheit im Umgang mit inhaftierten Personen, die an einer psychischen Störung leiden oder gefährdet sind, im Freiheitsentzug psychisch zu erkranken. Die Tipps zur praktischen Umsetzung der Empfehlungen lassen Raum für auf die lokalen Verhältnisse zugeschnittenen Lösungen. Darüber hinaus will das Handbuch für die mit dem Thema zusammenhängenden Fragestellungen sensibilisieren und einen Anstoss geben, die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Justiz und psychiatrischer Versorgung zu optimieren.
Medikation
Die Verschreibung, Bereitstellung und Abgabe von Medikamenten sind ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung im Justizvollzug. Nach wie vor gibt es aufgrund der Heterogenität der Institutionen und deren unterschiedlicher Ausstattung in der Gesundheitsversorgung grosse Unterschiede im Umgang mit der Medikation. Zudem ist in vielen Institutionen des Freiheitsentzugs medizinisches Fachpersonal knapp.Es müssen somit pragmatische Lösungen gefunden werden, mit denen die Sicherheit bei der Medikation gewährleistet werden kann.
Das Grundlagenpapier richtet sich an Gefängnisleitende, medizinisches Fachpersonal und Leitende im Bereich Vollzug und Sicherheit. Im Rahmen der Bestrebungen einer schweizweiten Harmonisierung der Gesundheitsversorgung im Justizvollzug soll es dazu beitragen, die Sicherheit im Umgang mit Arzneimitteln zu fördern. Zusätzlich zum Grundlagenpapier, das alle Merkblätter beinhaltet, stellen wir Ihnen unten auch die einzelnen Merkblätter zur Verfügung.
Medikation im Freiheitsentzug (Grundlagenpapier)
Bereitstellung und Abgabe von Medikamenten (Merkblatt)
Umgang mit Medikamenten (Merkblatt)
Verschreibung von Medikamenten (Merkblatt)
Versorgung mit Medikamenten ausserhalb der Institution (Merkblatt)
Infektionskrankheiten
Gesundheitsprävention - Broschüre für inhaftierte Personen
Gesundheit ist ein wichtiges Thema während der Haftzeit. Ansteckende Krankheiten, Stress, persönliche Probleme, wie zum Beispiel die Trennung von der Familie, vom Freundes- oder Kollegenkreis, können sich negativ auf die Gesundheit auswirken. Im der folgenden Broschüre finden inhaftierte Personen Anregungen, was Sie selbst für sich und Ihre Gesundheit tun können.
Deutsch (PDF)
Albanisch (PDF), Arabisch (PDF), Englisch (PDF), Französisch (PDF), Italienisch (PDF), Portugiesisch (PDF), Rumänisch (PDF), Russisch (PDF), Spanisch (PDF)
Gesundheitsprävention - Broschüre für das Personal des Freiheitsentzugs
Diese Broschüre informiert Mitarbeitende des Vollzugs, der Sozialarbeit, der Arbeitsagogik, der psychologischen und seelsorgerischen Betreuung etc. über die Prävention von übertragbaren Krankheiten im Gefängnis. Sie finden Hinweise zu Ihrem eigenen Schutz sowie Anregungen wie Sie mithelfen können, die Ansteckungsgefahren unter Personen im Freiheitsentzug zu verringern.
Gesundheitsprävention - Leitfaden für das Gesundheitspersonal
Dieses Vademekum ist im Rahmen des Projektes «Bekämpfung von Infektionskrankheiten im Gefängnis» (BIG) entstanden, das vom Bundesamt für Gesundheit (BAG), dem Bundesamt für Justiz (BJ) und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) in Auftrag gegeben und finanziert worden ist. Es schliesst eine Lücke in Bezug auf die Gesundheitspraxis im Gefängnis, ohne dabei die ganze Komplexität dieses Gebiets abdecken zu wollen. Bereits zahlreich in anderen, in den Referenzen aufgeführten Werken und Artikeln behandelte Themen (wie ärztliche Schweigepflicht, Medikamentenabgabe durch das Vollzugspersonal, Hungerstreik) sind bewusst nicht aufgenommen worden
Gesundheitsversorgung
Eingewiesene Personen werden in allen Justizvollzugsanstalten durch interne Gesundheitsdienste mit diplomiertem Pflegepersonal sowie durch Ärztinnen und Ärzte betreut. Nebst Internistinnen und Internisten sind in den grossen Institutionen auch Spezialärztinnen und -ärzte (z. B. Infektiologin, Infektiologe, Zahnärztin oder Zahnarzt) sowie Fachpersonen wie etwa Physiotherapeutinnen und -therapeuten tätig.
Im Notfall oder für medizinisch komplexere Behandlungen wird die Überführung in ein Spital veranlasst. Bei Bestehen einer Flucht- oder Rückfallgefahr erfolgt die Einweisung in eine besonders gesicherte Abteilung (z. B. Bewachungsstation des Inselspitals Bern).