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In lexicon : Leben im Freiheitsentzug

Arbeitsentgelt

Synonym: Pekulium

Art. 83 StGB

Für die geleistete Arbeit haben eingewiesene Personen Anrecht auf ein Arbeitsentgelt, ein sogenanntes Pekulium. Dessen Höhe hängt unter anderem von der erbrachten Leistung und dem Verhalten am Arbeitsplatz ab. Das Arbeitsentgelt pro Tag beträgt je nach Strafvollzugskonkordat durchschnittlich zwischen CHF 25.– und CHF 28.–.

In der Regel wird ein Teil des Arbeitsentgelts auf ein Sperrkonto überwiesen. Dieser Betrag wird den Eingewiesenen erst bei der Entlassung als Starthilfe ausbezahlt. Über den restlichen Teil des Arbeitsentgelts können Eingewiesene frei verfügen, um beispielsweise die Familie zu unterstützen, Schulden zu bezahlen, Wiedergutmachung zu leisten oder Artikel des täglichen Bedarfs zu kaufen. Allenfalls müssen ausländische Staatsangehörige mit dem Arbeitsentgelt auch einen Beitrag an die Kosten für die Rückführung ins Heimatland leisten.