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In lexicon : Leben im Freiheitsentzug

Mediathek und Internet

Alle grösseren Justizvollzugsanstalten verfügen über hauseigene Mediatheken mit Zeitschriften, Büchern und DVD in verschiedenen Sprachen.

Eingewiesene Personen haben nebst der Nutzung des hauseigenen Medienangebots das Recht, auf eigene Rechnung Zeitungen und Zeitschriften zu abonnieren oder CD zu bestellen, sofern diese keine rechtswidrigen (z. B. rassistischen) Inhalte aufweisen.

In vielen Institutionen ist es eingewiesenen Personen zudem erlaubt, unter gewissen Bedingungen mietweise einen Computer zu nutzen. Der Internetzugang ist eingewiesenen Personen aus Sicherheitsgründen zumeist untersagt, in gewissen Fällen jedoch unter Aufsicht möglich (sogenanntes begleitetes Surfen). Die Kommunikation via E-Mail ist im geschlossenen Vollzug grundsätzlich nicht möglich, im offenen Vollzug teilweise.