Monitoring Justizvollzug

Sowohl für Fachleute des Justizvollzugs, für die Politik als auch für Forschende und die breite Öffentlichkeit ist es von grosser Bedeutung, die Anzahl bestehender Haftplätze sowie weitere Kennzahlen in Bezug auf die Kapazitäten und die Belegung im Justizvollzug zu kennen.

Seit 2022 werden im Rahmen des Monitorings Justizvollzug (MJV) regelmässig Kennzahlen für die ganze Schweiz zur Anzahl Plätze in den kantonalen Justizvollzugseinrichtungen und zu deren Belegung veröffentlicht.

Seit Juni 2022 bietet das MJV quartalsweise auch Informationen zu der Anzahl Personen, die in vollzugsexternen Institutionen wie Kliniken oder spezialisierten Wohnheimen platziert sind. 

Das MJV ist eine Leistung des Schweizerischen Kompetenzzentrums für den Justizvollzug (SKJV) gemäss Leistungsvereinbarung mit der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren KKJPD. Dabei arbeitet das SKJV eng mit den drei Strafvollzugskonkordaten, der Konferenz der Leitenden des Justizvollzugs KKLJV und dem Bundesamt für Statistik (BFS) zusammen.

Kapazitäten und Belegung 

Der Begriff Soll-Kapazität bezeichnet die Kapazität, über welche die Einrichtung gemäss ihrem Betriebskonzept verfügt, während sich die Ist-Kapazität auf die Anzahl Plätze bezieht, die am jeweiligen Stichtag verfügbar waren. Diese Kapazität kann variieren, zum Beispiel aufgrund von laufenden Sanierungsarbeiten. Die Karte zeigt die Anzahl verfügbarer Plätze pro Justizvollzugseinrichtung. Je dunkler die Farbe, desto mehr Haftplätze gibt es im betreffenden Kanton. Die drei Balken veranschaulichen die Verteilung der Einrichtungen innerhalb der drei Konkordate und ihre jeweilige Grösse. 

Die Angaben zu den einzelnen Konkordaten sind unter Berücksichtigung der Gesamtbevölkerung in jedem Konkordat zu lesen. Das Konkordat der Nordwest- und Innerschweiz verfügt mit 3,3 Mio. über die meisten Einwohnerinnen und Einwohnern, gefolgt vom Ostschweizer Konkordat (2,7 Millionen) und vom Konkordat der lateinischen Schweiz (2,6 Millionen).

Die Belegung bezieht sich auf die Anzahl Personen, die sich am Stichtag in den jeweiligen Justizvollzugseinrichtungen befanden. Die folgende interaktive Grafik zeigt die Ist-Kapazitäten der Justizvollzugseinrichtungen sowie deren Belegung am Stichtag, d.h. am letzten Tag des jeweiligen Monats. Die Ergebnisse können nach Einrichtung, Kanton, Konkordat und Stichtag gefiltert werden.

Erhebungskadenz: Diese Erhebung wird monatlich durchgeführt. Der Stichtag bezeichnet der letzte Tag des jeweiligen Monats.

Grafik 1 : Kapazitäten & Belegung

Kapazitäten und Belegung - zur interaktiven Grafik

Entwicklung der Belegungsquote

Die Belegungsquote gibt an, wie stark die Kapazität einer Justizvollzugseinrichtung ausgelastet ist. Liegt die Quote über 100 %, spricht man von einer Überbelegung. Im Vergleich zu anderen Ländern weist die Schweiz eine eher tiefe Gesamtbelegungsquote auf; diese liegt normalerweise knapp über 90%.

Entwicklung der Belegungsquote Preview

Die Karte ermöglicht die Darstellung der Belegungsquote pro Kanton und pro Einrichtung.

Entwicklung der Belegungsquote - zur interaktiven Grafik

 

Einweisungsgründe

Eine Person kann auf der Grundlage verschiedener rechtlicher Bestimmungen in einer Justizvollzugseinrichtung eingewiesen sein. In den meisten Fällen liegt eine strafrechtliche Sanktion gemäss Strafgesetzbuch (StGB) vor, also entweder eine Freiheitsstrafe, eine therapeutische Massnahme oder eine Verwahrung als Sicherungsmassnahme. Ein häufig vorkommender Einweisungsgrund ist die Untersuchungshaft im Rahmen einer strafrechtlichen Untersuchung, die in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt wird. Darüber hinaus gibt es weitere Einweisungsgründe, die auf anderen rechtlichen Grundlagen beruhen, wie zum Beispiel dem Jugendstrafrecht, dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) oder dem Zivilgesetzbuch (ZGB). 

Einweisungsgründe Preview

Das Balkendiagramm veranschaulicht die Anzahl inhaftierter Personen nach Einweisungsgrund. Die Farben stehen für das jeweilige Konkordat. 
Die Ergebnisse können nach Kanton, Einweisungsgrund und Stichtag gefiltert werden. 

Einweisungen in vollzugsexterne Institutionen

In der Schweiz werden Freiheitsstrafen oder strafrechtliche Massnahmen nicht ausschliesslich in einer kantonalen Justizvollzugseinrichtung vollzogen. Die zuständige Behörde kann eine strafrechtlich verurteilte Person auch in eine sogenannt vollzugsexterne Institution einweisen. Zudem besteht auch die Möglichkeit, dass unter gewissen Voraussetzungen (Art. 80 StGB), z.B. bei Schwangerschaft oder aus gesundheitlichen Gründen, verurteilte Personen ihre Strafe in einer psychiatrischen Klinik oder einem speziellen Wohn- oder Pflegeheim vollziehen können.

Die interaktive Grafik illustriert die Einweisungen in vollzugsexterne Institutionen. Das Balkendiagramm veranschaulicht, wie viele Personen in vollzugsexterne Institutionen eingewiesen werden, unter Angabe des Einweisungsgrunds und des Konkordats, in welchem sich die Institution befindet.

Die Ergebnisse können nach Konkordat, Stichtag, Einweisungsgrund und Geschlecht gefiltert und auch im Zeitverlauf dargestellt werden.

Erhebungskadenz: Die hier verwendeten Daten werden alle drei Monate aktualisiert.

Einweisungen in vollzugsexterne Institutionen

Das Balkendiagramm veranschaulicht die Anzahl vollzugsexternen Platzierungen nach Einweisungsgrund. Die Farben stehen für das jeweilige Konkordat. Die Ergebnisse können nach Kanton, Einweisungsgrund und Stichtag gefiltert werden. 

Einweisungen in vollzugsexterne Institutionen - zur interaktiven Grafik

Liste & Karte der Einrichtungen

Der schweizerische Justizvollzug umfasst derzeit 90 kantonale Justizvollzugseinrichtungen. Die interaktive Liste zeigt, dass sich die Justizvollzugslandschaft durch eine grosse Vielfalt auszeichnet: Es gibt sowohl kleine Einrichtungen mit einer Handvoll Haftplätze als auch grosse, in denen bis zu 400 Personen untergebracht werden können. Es gibt spezialisierte Einrichtungen, in denen nur eine Haftform vollzogen wird (zum Beispiel Untersuchungshaft), aber auch Einrichtungen, in denen verschiedene Haftformen vollzogen werden. 

Seit einigen Jahren nimmt die Anzahl Einrichtungen ab. Dies aufgrund eines Trends zu einer verstärkten Zentralisierung und Spezialisierung.


Wie werden die entsprechenden Daten erhoben? 

Das Monitoring Justizvollzug stützt sich auf Daten, die von den kantonalen Justizvollzugseinrichtungen sowie den 26 Amtsleitenden des Justizvollzugs geliefert werden. Jeden Monat nutzen die Institutionen ein Eingabe-Tool, um ihre aktuellen Zahlen zur Kapazität, zur Belegung, zu den einweisenden Kantonen sowie zu den Einweisungsgründen zu erfassen.Das MJV-Team des SKJV kümmert sich um die Erhebung, die Analyse und die grafische Darstellung der Daten.

Das MJV-Team überprüft systematisch die Qualität der Daten und nimmt dazu Rücksprache mit den Datenlieferanten, den Amtsleitenden und den Konkordatssekretären.

 

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