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Glossaire : Institutions, autorités, organisations

Vollzugsbehörde

Die Regelung der Zuständigkeit zur Vollstreckung von freiheitsentziehenden Urteilen ist in den Kantonen sehr unterschiedlich. Faktisch ist in allen Kantonen eine dem entsprechenden Departement (Justiz- und Polizei- oder Sicherheitsdepartement) untergeordnete administrative Behörde als Vollzugsbehörde eingesetzt, die für den Vollzug von Urteilen zuständig ist. Die Vollzugsbehörden haben die sog. Vollzugskompetenz. Sie erlassen die für den Vollzug des Urteils erforderlichen Verfügungen und treffen die dafür erforderlichen Anordnungen. Die Kantone Genf, Tessin, Waadt und Wallis verfügen zudem über spezialisierte Straf- und Massnahmenvollzugsgerichte oder Straf- und Massnahmenvollzugsrichter (Tribunal oder Juge d’application des peines), die einen Teil der behördlichen administrativen Aufgaben übernehmen und z.B. Entscheide über Vollzugslockerungen treffen. 

Verzeichnis der Vollzugsbehörden der Schweiz