Glossar

Alleggerimenti dell’esecuzione
Autorità di esecuzione

Die Regelung der Zuständigkeit zur Vollstreckung von freiheitsentziehenden Urteilen ist in den Kantonen sehr unterschiedlich. Faktisch ist in allen Kantonen eine dem entsprechenden Depar-tement (Justiz- und Polizei- oder Sicherheitsdepartement) untergeordnete administrative Behör-de als Vollzugsbehörde eingesetzt, die für den Vollzug von Urteilen zuständig ist. Die Vollzugs-behörden haben die sog. Vollzugskompetenz. Sie erlassen die für den Vollzug des Urteils erfor-derlichen Verfügungen und treffen die dafür erforderlichen Anordnungen. Die Kantone Genf, Tessin, Waadt und Wallis verfügen zudem über spezialisierte Straf- und Massnahmenvollzugsge-richte oder Straf- und Massnahmenvollzugsrichter (Tribunal oder Juge d’application des peines), die einen Teil der behördlichen administrativen Aufgaben übernehmen und z.B. Entscheide über Vollzugslockerungen treffen.