Kinder inhaftierter Eltern wirksam unterstützen – fünf Pfeiler für eine starke Zusammenarbeit

Praxisentwicklung

Pascale Brügger, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Analyse und Praxisentwicklung

cscsp_edp_visual

«Was hat mein Papa getan?» «Wann kommt meine Mama wieder?» «Was sage ich in der Schule, wenn sie mich fragen, wo meine Mutter ist?» «Wie geht es meinem Vater im Gefängnis?» «Kommt meine Mama klar, wenn sie wieder entlassen wird?» Mit solchen Fragen leben Kinder, die einen inhaftierten Elternteil haben.

Die Inhaftierung eines Elternteils kann das Leben eines Kindes von einem Tag auf den anderen grundlegend verändern. Ein Elternteil fehlt, Alltagsstrukturen brechen weg und Fragen stellen sich, auf die es oft keine einfachen Antworten gibt. Besonders belastend ist die Situation, wenn der inhaftierte Elternteil eine zentrale Bezugsperson war und sich dadurch auch die Betreuungssituation verändert. Neben Trauer, Angst und Verunsicherung können Scham, Loyalitätskonflikte, Stigmatisierung und finanzielle Belastungen hinzukommen.

Die Herausforderungen verändern sich im Verlauf der Inhaftierung: Zu Beginn stehen Trennung und Neuorganisation des Familienalltags im Vordergrund. Während des Vollzugs gewinnen Fragen nach einem kindgerechten Kontakt zum inhaftierten Elternteil an Bedeutung. Auch mit der Haftentlassung endet die Belastung nicht automatisch. Die Rückkehr des Elternteils kann neben Freude und Erleichterung auch Ängste und neue Unsicherheiten mit sich bringen. Bei häuslicher Gewalt stellen sich zudem Fragen des Schutzes und der Kindeswohlgefährdung.

Komplexe Lebensrealität trifft auf fragmentierte Zuständigkeiten

Die Lebenssituation von Kindern mit einem inhaftierten Elternteil wird durch die Entscheidungen und das Handeln zahlreicher Institutionen geprägt – von Strafverfolgung und Justizvollzug über Kindes- und Erwachsenenschutz, Kinder- und Jugendhilfe und Schule bis hin zu Sozialdiensten und spezialisierten Fachstellen. Sie handeln innerhalb unterschiedlicher Aufträge und nehmen jeweils nur einen Ausschnitt der Lebenssituation wahr. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Auswirkungen der Inhaftierung und die individuellen Bedürfnisse des Kindes nicht erkannt werden.

Damit Kinder in dieser komplexen Lebenssituation wirksam unterstützt werden können, braucht es deshalb eine enge Abstimmung der beteiligten Stellen. Interprofessionelle und institutionsübergreifende Zusammenarbeit entsteht jedoch nicht automatisch, nur weil mehrere Stellen beteiligt sind. Es braucht gemeinsame Bezugspunkte, Wissen über die Aufgaben der anderen Beteiligten und die Bereitschaft, Verantwortung über institutionelle Grenzen hinweg wahrzunehmen. Die folgenden fünf Pfeiler bilden den Orientierungsrahmen für eine wirksame und kinderzentrierte Zusammenarbeit.

1.    Kinderperspektive: Mit Kindern statt nur über Kinder reden

Ausgangspunkt jeder Zusammenarbeit muss die Perspektive des Kindes sein. Kinder mit einem inhaftierten Elternteil sind nicht lediglich Angehörige eines Strafverfahrens. Sie haben eigene Rechte und Bedürfnisse, die während der gesamten Haftzeit bis zu einer möglichen Rückkehr des Elternteils in die Familie berücksichtigt werden müssen.
Dabei gibt es keine Standardlösung. Alter und Entwicklungsstand, die Beziehung zum inhaftierten Elternteil, die Dauer der Inhaftierung und die Familiensituation beeinflussen, was ein Kind benötigt. Eine konsequente Kinderperspektive bedeutet deshalb, Kinder altersgerecht zu informieren, anzuhören und einzubeziehen. Nicht nur über Kinder sprechen, sondern mit ihnen. Dies gilt insbesondere für die Frage des Kontakts. Ein persönlicher Besuch kann sinnvoll sein, für ein anderes Kind kann ein Brief, eine Zeichnung, ein Telefonat oder ein Videokontakt passender sein. 

2.    Sensibilisierung: Wissen schafft Haltung

Aus- und Weiterbildungen vermitteln das notwendige Wissen über die Lebenssituation von Kindern inhaftierter Eltern und sensibilisieren Fachpersonen für ihre spezifischen Bedürfnisse. Wissen ermöglicht, die eigene Praxis zu reflektieren und die Perspektive des Kindes stärker einzubeziehen. Daraus kann eine Haltung entstehen, die kinderzentriertes Handeln im Alltag verankert. Dieses muss nicht zwingend zusätzliche Ressourcen erfordern: Es kann bereits damit beginnen, eine Situation anders wahrzunehmen, eine Frage mehr zu stellen oder frühzeitig eine andere Fachstelle einzubeziehen.

3.    Verantwortung: Eigene Zuständigkeiten dürfen nicht zum blinden Fleck werden

Interprofessionelle Zusammenarbeit erfordert die Bereitschaft, über den eigenen Auftrag hinauszuschauen und Unterstützungsbedarf zu erkennen. Die entscheidende Frage lautet nicht «Wer ist zuständig?», sondern: «Was braucht dieses Kind – und was können wir gemeinsam dazu beitragen?» Besonders wichtig ist dies an Schnittstellen zwischen Strafverfolgung, Justizvollzug, Kindesschutz und externen Fachstellen. Gemeinsame Verantwortung bedeutet nicht, Zuständigkeiten aufzulösen, sondern das Ganze im Blick zu behalten und den eigenen Teil der Verantwortung wahrzunehmen.

4.    Vernetzung: Zusammenarbeit braucht regelmässigen Austausch

Damit Verantwortung geteilt werden kann, braucht es Strukturen für regelmässigen Austausch. Vernetzung sollte nicht erst stattfinden, wenn ein Fall besonders komplex wird oder eine Krise entsteht. Die beteiligten Stellen müssen ihre Aufträge und Handlungsspielräume kennen und gemeinsam klären, wie ihre Arbeit an den Schnittstellen koordiniert werden kann.

Der Austausch ermöglicht es, Erfahrungen zu teilen und gemeinsame Vorgehensweisen zu entwickeln. Entscheidend ist, dass die Kooperation nicht vom Engagement einzelner Fachpersonen abhängt, sondern institutionell verankert wird.

5.    Wissen teilen: Gute Praxis muss nicht überall neu erfunden werden

Die Situation in der Schweiz macht Mut: Hier bestehen bereits zahlreiche innovative Projekte und gute Praxisbeispiele. Die Angebote sind jedoch regional und institutionell unterschiedlich entwickelt. Gerade in der Deutschschweiz braucht es weitere spezialisierte Angebote und Anlaufstellen, die Kinder inhaftierter Eltern als eigene Zielgruppe in den Blick nehmen.

Umso wichtiger ist es, Wissen sichtbar zu machen und erfolgreiche Ansätze weiterzuentwickeln. Gute Praxis muss nicht an jedem Ort neu erfunden werden. Bewährte Ansätze können an lokale Rahmenbedingungen angepasst und gemeinsam weiterentwickelt werden.

Spezialisierte NGOs können dabei eine wichtige ergänzende Rolle einnehmen. Sie verfügen über spezifisches Wissen, schaffen niederschwellige Zugänge zu betroffenen Familien und bringen eine unabhängige Perspektive ein. Damit dieses Potenzial genutzt werden kann, müssen zivilgesellschaftliche Angebote in die bestehende Unterstützungslandschaft eingebunden und langfristig finanziell abgesichert werden.

Von einzelnen Zuständigkeiten zu gemeinsamer Verantwortung

Die obigen Punkte verdeutlichen: Die Unterstützung von Kindern inhaftierter Eltern ist eine Querschnittsaufgabe. Sie lässt sich weder allein durch den Justizvollzug noch durch den Kindesschutz, die Kinder- und Jugendhilfe oder spezialisierte Fachstellen lösen. Entscheidend ist, die verschiedenen Kompetenzen so miteinander zu verbinden, dass aus einzelnen Zuständigkeiten eine abgestimmte und am Kind orientierte Begleitung entsteht. Nicht jede Institution muss alles leisten – aber jede kann ihren Teil dazu beitragen, dass Kinder mit inhaftierten Eltern gesehen, gehört und angemessen unterstützt werden.

Die fünf Pfeiler wurden im Rahmen der Fachtagung «Kinder von inhaftierten Eltern – Gemeinsam Verantwortung übernehmen» des Schweizerischen Kompetenzzentrums für den Justizvollzug (SKJV) am 19. Juni 2026 in Bern gemeinsam erarbeitet. Sie greifen bestehende Forschungserkenntnisse und Empfehlungen auf und bündeln zentrale Ergebnisse der Fachtagung zu einer gemeinsamen Orientierung für die Weiterentwicklung der interprofessionellen Zusammenarbeit. Der nächste Schritt ist, gemeinsam mit den beteiligten Stellen zu klären, wie daraus langfristig tragfähige Strukturen entstehen können, die Kinder mit einem inhaftierten Elternteil und ihre Bedürfnisse konsequent in den Mittelpunkt stellen.