BiSt-Basisbildung

BiSt-Basisbildung

Das Grundbildungs-Angebot richtet sich an erwachsene inhaftierte Personen in den Einrichtungen des Straf- und Massnahmenvollzugs.

Die Ziele der Basisbildung sind:

  • Bewältigung des Alltags im Vollzug. 
    So hat z.B. eine fremdsprachige Person die Möglichkeit, die Landessprache zu erlernen, was die Kommunikation zwischen ihr und dem Vollzugspersonal erleichtert. 
  • Vorbereiten auf das Leben in der Arbeitswelt und der Gesellschaft. 
    Mit gezielten, individualisierten schulischen Interventionen werden die Chancen für eine Wiedereingliederung in die Arbeitswelt und die (digitale) Gesellschaft erhöht. 

Zielgruppe der Basisbildung sind erwachsene inhaftierte Personen im (vorzeitigen) Straf- und Massnahmenvollzug, die nicht über den Bildungsstand der Volksschule verfügen. Der Zugang zum Unterricht besteht unabhängig von Alter, Herkunft oder Sprache. In der Regel wird von einer Aufenthaltsdauer von mindestens drei Monaten ausgegangen. Die Teilnehmenden müssen bildungsfähig sein und sich in eine Lerngruppe einfügen.

Inhaltlich werden in den Lerngruppen Kompetenzen in Deutsch (inkl. Deutsch als Zweitsprache und Alphabetisierung), Mathematik sowie Informations- und Kommunikationstechnik IKT (Umgang mit dem Computer) gefördert. Ferner erweitern die Bildungsteilnehmenden ihre Allgemeinbildung und üben ein angemessenes Sozialverhalten. Inhaftierte Personen werden bei beruflichen Ausbildungen und Teilqualifikationen schulisch begleitet.

Der Unterricht findet wöchentlich während eines halben Tages und während der Arbeitszeit statt. Er beinhaltet Gruppenunterricht sowie individuelles Lernen. In einer Lerngruppe stehen im Strafvollzug in der Regel 6 Plätze, im Massnahmenvollzug 4 Plätze zur Verfügung. Die Dauer der Teilnahme am BiSt-Unterricht ist von der Dauer des Freiheitsentzugs und/oder vom Erreichen der vereinbarten Lernziele abhängig.
 
Die BiSt-Lehrperson erfasst vor der Aufnahme in eine Lerngruppe den Bildungshintergrund der inhaftierten Person und vereinbart die gemeinsam anzustrebenden Ziele.

Die Teilnahme am BiSt-Unterricht ist grundsätzlich freiwillig, kann aber auch Teil des verbindlichen, individuellen Vollzugsplans sein. Mit dem Unterschreiben des Lernvertrags wird der Unterricht verbindlich.