Was steckt dahinter? Betroffene erzählen.

Betroffene erzählen

Suchtbetroffene Personen werden in unserer Gesellschaft häufig stigmatisiert und erhalten wenig Gehör. Ihre Erfahrungen sind jedoch wertvoll: Wie kam es dazu, dass sie strafrechtlich sanktioniert wurden und Strafen im Freiheitsentzug verbüssen mussten? Was hat ihnen geholfen und was nicht? Florian, Asmira, Leo, Dimitri und Ines erzählen davon.  

Florians Reise vom Parkhaus in Fribourg nach Cazis

Zehn Jahre Obdachlosigkeit, über zehn Inhaftierungen, neun Jahre Heroinkonsum, das Leben mit monatlich CHF 300.- Nothilfegeld sowie familiäre Brüche prägen Florians Weg. Seine Einweisung aus dem Parkhaus in Freiburg in die JVA Realta zeigt eindrücklich, was Überbelegung aus der Perspektive der betroffenen Person bedeutet. 

Asmiras Kampf gegen die Ausschaffung zurück in die Vorurteile

Asmira soll am Ende ihrer Massnahme nach Art. 60 StGB nach Bosnien ausgeschafft werden. Ihr Wunsch ist, abstinent zu werden und auf jeden Fall einen Rückfall zu verhindern. Denn sie fürchtet sich vor der Stigmatisierung in Bosnien. Der Alltag im Freiheitsentzug – wo trotz Verbot konsumiert wird und sie oft in Versuchung gerät – ist eine Herausforderung.

Leos Spitalentlassung in die Sucht

Nach einem Motorradunfall als junger Erwachsener wird der heute 68-jährige Leo mit starken Schmerzmedikamenten aus dem Spital entlassen. Er kommt nie mehr davon los. An seiner Geschichte lässt sich festhalten, wie sich der Justizvollzugs über die Jahrzehnte - auch positiv - gewandelt hat. 

Dimitris Missmut gegenüber dem System

Die Sicht von Dimitri auf das Justizsystem ist von Misstrauen geprägt. Seine Zeit in Haft und im Massnahmenvollzug nach Art. 60 StGB verläuft durchzogen: Konsumrückfälle, Arreste und Konflikte nimmt er in Kauf. Es kommt zur Verhaltensänderung – und trotzdem geschieht die Umwandlung in eine Massnahme nach Art. 59 StGB. Bis heute kann er das nicht nachvollziehen.  

Ines psychische Belastung als Kind und Jugendliche

Ines ist 21 jährig. Sie verbüsst nach Raub- und Körperverletzungsdelikten eine Jugendmassnahme (Art. 61 StGB). Hinter ihrem Konsumverhalten und der Delinquenz steht eine belastete Kindheit und Jugend: multiple posttraumatische Belastungsstörungen sowie eine dissoziative Persönlichkeitsstörung. Trotz ihrer Fortschritte bleibt der Weg zwischen Besserung und Rückfall eine stetige Herausforderung.