Ziele & Aufgaben des Justizvollzugs
Die Aufgaben der Behörden und Institutionen des Justizvollzugs sind umfassend. Sie reichen vom Vollzug der Haft im Vorfeld einer rechtskräftigen Verurteilung bis zur Durchführung der Bewährungshilfe nach der bedingten Entlassung. Der Fokus des behördlichen Handelns liegt dabei stets auf dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und der wirksamen Resozialisierung der straffällig gewordenen Person.
Aufgaben
Die Aufgaben des Justizvollzugs umfassen:
- Straf- und Massnahmenvollzug;
- Vollzug der Untersuchungs- und Sicherheitshaft;
- Bewährungshilfe;
- Vollzug anderer Haftformen.
Um diese Aufgaben zu erfüllen, stehen den kantonalen Vollzugsbehörden spezialisierte Institutionen zur Verfügung wie z. B.
- offene oder geschlossene Justizvollzugsanstalten
- Massnahmevollzugseinrichtungen
- Einrichtungen für weibliche Eingewiesene
- Einrichtungen für junge Erwachsene
Vollzugsziel
Die Behörden und Institutionen des Freiheitsentzugs, die Strafen und Massnahmen vollziehen, orientieren sich in der Arbeit mit Eingewiesenen am gesetzlich vorgegebenen Resozialisierungs- und Rückfallpräventionsauftrag. Gemäss dem Vollzugsziel von Art. 75 Abs. 1 StGB hat der Strafvollzug «das soziale Verhalten des Gefangenen zu fördern, insbesondere die Fähigkeit, straffrei zu leben.» Rückfälle in die Kriminalität sollen verhindert und damit die Gesellschaft geschützt werden.
Vollzugsgrundsätze
Das sogenannte allgemeine Vollzugsziel der Resozialisierung und Rückfallprävention wird durch vier besondere Vollzugsgrundsätze konkretisiert. So hat der Sanktionenvollzug:
- den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit als möglich zu entsprechen (Normalisierungsprinzip);
- die Betreuung der Gefangenen zu gewährleisten (Fürsorgepflicht);
- den schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken (Verhinderung der kriminogenen Wirkung);
- dem Schutz der Allgemeinheit, des Vollzugspersonals und der Mitgefangenen angemessen Rechnung zu tragen (Sicherungsprinzip).
Mit den Prinzipien der positiven Spezialprävention soll der Vollzug strafrechtlicher Sanktionen die Reintegration straffällig gewordener Menschen nachhaltig unterstützen und damit wesentlich zum Schutz der öffentlichen Sicherheit beitragen.
Verantwortungen und Aufgaben
Der Justizvollzug ist wie viele andere Bereiche in der Schweiz föderalistisch organisiert. Da der Bund die Materie des Straf- und Massnahmenvollzugs nicht abschliessend gesetzlich geregelt hat, steht es den Kantonen und den Strafvollzugskonkordaten frei, ergänzende Regelungen zu erlassen. Tabelle XYZ gibt einen Überblick über die Rollen der jeweiligen Akteure.