BiSt - Bildung im Strafvollzug

BiSt-Basisbildung

Das Bist-Angebot richtet sich an erwachsene inhaftierte Personen. Ursprünglich ausschliesslich im Strafvollzug, gibt es mittlerweile auch BiSt-Angebote im Massnahmenvollzug und teilweise auch in der Untersuchungshaft.

Ziele

  • Bewältigung des Alltags im Freiheitsentzug z. B. Erlernen der lokalen Landessprache zur Verbesserung der Alltagskommunikation
  • Vorbereitung auf die Rückkehr in die Gesellschaft Mit gezielten, individualisierten schulischen Interventionen werden die Chancen für eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft verbessert. Im Zentrum stehen Angebote zur Vorbereitung auf die Arbeitswelt.

Zielgruppe

Die Zielgruppe der Basisbildung sind erwachsene inhaftierte Personen im (vorzeitigen) Straf- und Massnahmenvollzug bzw. In der Untersuchungshaft, die nicht über den Bildungsstand der Volksschule verfügen. Der Zugang zum Unterricht besteht unabhängig von Alter, Herkunft oder Sprache. In der Regel wird von einer Aufenthaltsdauer von mindestens drei Monaten ausgegangen.

Inhalte

Inhaltlich werden Kompetenzen in Deutsch (inkl. Deutsch als Zweitsprache und Alphabetisierung), Mathematik sowie Informations- und Kommunikationstechnologie IKT gefördert. Ferner erweitern die Bildungsteilnehmenden ihre Allgemeinbildung und entwickeln ihre Selbst- und Sozialkompetenzen weiter. Inhaftierte Personen werden auch bei beruflichen Ausbildungen und Teilqualifikationen schulisch begleitet.

“Schule ist wie Kino für den Kopf.” BiSt-Teilnehmer

Unterrichtsorganisation

Der Unterricht findet in der Regel wöchentlich während eines halben Tages und während der Arbeitszeit statt. Er beinhaltet Gruppenunterricht sowie individuelles Lernen. In einer Lerngruppe stehen im Strafvollzug in der Regel sechs Plätze, im Massnahmenvollzug vier Plätze zur Verfügung.

Die BiSt-Lehrperson erfasst vor der Aufnahme in eine Lerngruppe den Bildungshintergrund der inhaftierten Person und vereinbart mit ihr die individuellen Ziele.

Die Teilnahme am BiSt-Unterricht ist grundsätzlich freiwillig, kann aber auch Teil des verbindlichen, individuellen Vollzugsplans sein. Mit dem Unterschreiben des Lernvertrags wird der Unterricht verbindlich.