Was wirkt? Fachpersonen ordnen ein.
Massnahmen für suchtbetroffene Personen im Justizvollzug sollen in Art und Umfang jenen entsprechen, die auch in Freiheit zugänglich wären (Äquivalenzprinzip). In welchen Bereichen diese Massnahmen liegen, definiert das Betäubungsmittelgesetz (Art. 1a BetmG). Die Massnahmen, welche in Politik und Praxis zu greifen haben, sind in vier Säulen gegliedert:
- Prävention meint die Stärkung gesundheitlicher Ressourcen und die Verhinderung der Entstehung von Abhängigkeit und Schäden, die durch die Abhängigkeit ausgelöst werden können.
- Die Säule Therapie und Wiedereingliederung gruppiert Angebote und Massnahmen zur Unterstützung bei der Reduktion oder Beendigung des Konsums sowie der Verbesserung der psychischen und physischen Gesundheit.
- Die Säule Schadensminderung und Überlebenshilfe umfasst Initiativen zur Stabilisierung des Gesundheitszustands und Reduktion negativer Folgen, wenn Abstinenz nicht erreichbar ist oder sein soll.
- Massnahmen der Kontrolle und Repression betreffen die Einschränkung des Zugangs zu Substanzen und Aktivitäten zur Umsetzung gesetzlicher Rahmenbedingungen.
Nur durch die Kombination von Interventionen entlang aller vier obengenannten Säulen können Gesundheit und Sicherheit garantiert werden. Dies gilt auch im Justizvollzug, wo sich alle vier Säulen ergänzen:
- Präventive Massnahmen wie das Testen auf übertragbare Krankheiten (z.B. HIV, Hepatitis C)
- Therapeutische Angebote wie Gruppentherapien für Suchtbetroffene oder medikamentöse Behandlungen
- Schadensmindernde Massnahmen wie die Abgabe von Konsumkits, das Aufstellen von Spritzenautomaten oder die Behandlung mit Opioidsubstituten
- Massnahmen der Kontrolle und Durchsetzung, etwa Personen- und Zellendurchsuchungen oder disziplinarische Konsequenzen auf Basis der Hausordnung bei regelwidrigem Verhalten
Eine Reihe von Fachpersonen hat die Aspekte einer wirkungsvollen Arbeit mit Suchtbetroffenen im Sanktionenvollzug näher beschrieben. Folgende Punkte sind zentral:
Eine akzeptanzorientierte Haltung
Letztendlich müssen Betroffene entscheiden: Ist das für mich der richtige Weg oder nicht.
Damit im System angemessen mit suchtbetroffenen Personen gearbeitet werden kann, bedarf es der Anerkennung von Sucht als Erkrankung und einer Abkehr von einem reinen Deuten des Konsums als Sicherheitsproblem. Im Zentrum fachlicher Initiativen sollte die suchtbetroffene Person bzw. ihr Wille stehen, im klaren Wissen über die Grenzen, die der Justizvollzug setzt. Das fordert neue Fachkompetenzen der Mitarbeitenden: Zuhören, Kommunizieren, Verzicht auf Bewertungen sowie Erkennen und Abbauen von Vorurteilen und Fehlinformationen.
Wie schaffen wir eine akzeptanzorientierte Haltung?
Der Konsum von Alkohol und Drogen oder der Missbrauch von Medikamenten ist im Freiheitsentzug untersagt. Auch Personen in der Probezeit unterliegen teils Weisungen, die Konsum untersagen. Urinproben, Personen- und Zellendurchsuchungen sowie weitere Kontrollmassnahmen stellen sicher, dass diese Regeln eingehalten werden.
Gleichzeitig ist Akzeptanz ein zentraler Pfeiler der Arbeit mit suchtbetroffenen Personen im Justizvollzug. Wenn sich Betroffene nicht ernst genommen fühlen, verhindert dies Fortschritte im Hinblick auf das Suchtverhalten und eine Verminderung der Rückfallgefahr. Akzeptanz bedeutet, Vielfalt anzuerkennen, vorgefertigte Bewertungen zu hinterfragen und die professionelle Beziehung über persönliche Urteile zu stellen. Die Selbstbestimmung der betroffenen Person auf Basis einer transparenten Vorinformation sollte prioritär behandelt werden.
Zu sagen: «Ich weiss, dass Sie es schaffen können» – das gibt Betroffenen die Kraft zu handeln und vorwärtszugehen.
Welche Möglichkeiten bestehen und wo Grenzen gesetzt sind, sollte der suchtbetroffenen Person stets kommuniziert werden. Grenzüberschreitungen gibt es dann, wenn deren Verhalten erhebliche gesundheitliche Risiken verursacht, eine Selbst- oder Fremdgefährdung droht oder der Auftrag der Wiedereingliederung beeinträchtigt und die Rückfallgefahr erhöht wird. Wie konkret man diese Grenzen festlegt, muss sorgfältig und individuell geprüft werden.
Schadensminderung
Massnahmen für Suchtbetroffene im Freiheitsentzug müssen so ausgerichtet sein, dass sie allen Betroffenen zugutekommen und deren Gesundheit schützen; dabei ist es gleichgültig, wo sie sich auf ihrem Weg gerade befinden. Dazu gehören auch Angebote der Schadensminderung (3. Säule). Initiativen wie Spritzenautomaten, Konsumkits zum Sniffen von Substanzen oder Substitutionsbehandlungen reduzieren die gesundheitlichen Risiken dort, wo Betroffene nicht mit dem Konsum aufhören können oder wollen.
Meine Erfahrung ist, dass die Reflexion wirksamer ist, als wenn das Ziel die Abstinenz ist.
Wie mindern wir Schäden bei Betroffenen, die konsumieren?
Das Konzept der Schadensminderung geht davon aus, dass nicht der Konsum von Suchtmitteln an sich das Hauptproblem darstellt, sondern die gesundheitlichen Schäden, die mit dem Konsum einhergehen. Insofern ist nicht die Abstinenz jeder suchtbetroffenen Person das Ziel, sondern die grösstmögliche Reduktion der Schäden, die durch den Substanzkonsum ausgelöst werden.
Voraussetzung für diese Perspektive ist zu akzeptieren, dass gewisse Personen mit ihrem Suchtverhalten nicht aufhören können oder wollen. Der Konsum von Substanzen ist immer mit Risiken behaftet. Zu diesen Risiken gehören Überdosierungen, langfristige gesundheitliche Schäden, die Übertragung von Krankheiten mit Spritzenmaterial oder die Vernachlässigung von Grundbedürfnissen. Diese Risiken können minimiert werden, indem man sicherere Konsumformen (z.B. steriles Spritzenmaterial), -zustände (z.B. bessere körperliche Verfassung) und -umgebungen (z.B. sicherere Konsumorte) wählt.
Mögliche Massnahmen der Schadensminderung im Justizvollzug sind Opioidagonisten-Therapien (OAT), die heroingestützte Behandlung (HeGeBe), Spritzenautomaten oder Massnahmen zur Überdosenprävention wie Naloxon. Auch wenn einige dieser Angebote heute verbreitet sind, gibt es gemäss den interviewten Fachpersonen eine Unterversorgung. So zeigen etwa aktuelle Zahlen aus der Schweiz, dass nur 35% der inhaftierten Personen in ihrer Einrichtung Zugang zu Spritzenautomaten oder Spritzentauschprogrammen haben. Dies, obwohl die Wirksamkeit dieser Angebote im Freiheitsentzug erwiesen ist.
Wenn jemand, der vorher Kokain oder Heroin konsumiert hat, im Vollzug nur noch Cannabis konsumiert, ist das schon ein riesiger Fortschritt
Gelungene Übergänge und fortlaufende Begleitung
Gelungene Übergänge und eine fortlaufende Begleitung innerhalb des Justizvollzugs sowie im Übergang zwischen Vollzug und externen Fachstellen und Institutionen sind für die erfolgreiche Begleitung von suchtbetroffenen Personen besonders wichtig. Eine gute Vor- und Nachbetreuung, rechtzeitige medizinische Abklärungen und eine enge Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Fachpersonen dienen dazu, den individuellen gesundheitlichen und sozialen Bedarf möglichst effizient anzugehen.
Wenn man bei Personen mit leichteren Delikten etwas mehr investieren würde, könnte man Drehtüreffekte vermeiden.
Wie begleiten wir fortlaufend mit gelingenden Übergängen?
Folgende Übergänge sind für Suchtbetroffene im Sanktionenvollzug von besonderer Wichtigkeit:
- Der Haftantritt ist in der Regel belastend, weil die zuvor konsumierten Substanzen durch die Inhaftierung nicht mehr verfügbar sind. Der daraus resultierende kalte Entzug muss durch Gesundheitsfachpersonen entsprechend begleitet werden. Frühe Kenntnisse über die Konsummuster der Person in Freiheit sind zentral. Dies kann bspw. mittels einer Eintrittsbefragung und Urintests erhoben werden. Auch welche relevanten Therapien (z.B. bei HIV, Hepatitis C oder Tuberkulose) die betroffene Person vor der Inhaftierung erhielt, sollte baldmöglichst in Erfahrung gebracht werden, um diese zeitnah fortzuführen.
- Weiter kann sich die Verlegung in eine andere Einrichtung belastend auswirken, da zum Beispiel unterschiedliche Angebote bestehen (z.B. Medikamente- und Therapieoptionen).
- Direkt nach der Entlassung besteht ein erhöhtes Risiko für Überdosierungen und den Rückfall in die Sucht. Studien zeigen, dass Drogen konsumierende Personen unmittelbar nach der Entlassung ein bis zu vierzigfach erhöhtes Risiko für eine Überdosierung haben. Marginalisierte Betroffene müssen sich um grundlegende Bedürfnisse wie Unterkunft oder Nahrung kümmern, wodurch gesundheitliche Themen in den Hintergrund treten. Dies erhöht die Gefahr eines Rückfalls und einer erneuten Verschlechterung des Gesundheitszustands.
Gute Vorbereitung und Nachbetreuung, rechtzeitige medizinische Abklärungen, einen verlässlichen Informationsfluss sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen den Fachpersonen und Institutionen innerhalb des Sanktionenvollzugs und vollzugsextern sind daher von besonderer Bedeutung.
Wirkungsvolle interprofessionelle Zusammenarbeit
Interprofessionelle Zusammenarbeit ist ein Schlüsselfaktor, um Suchtbetroffene im Justizvollzug bestmöglich zu begleiten, sie bei ihrer Wiedereingliederung zu unterstützen sowie die Sicherheit in der Einrichtung und der Gesellschaft zu garantieren. Die Rollen, Ziele, Blickwinkel und auch Expertisen der verschiedenen Fachpersonen auf das Thema Sucht sind vielfältig. Wie wird ein gegenseitiges Verständnis zwischen den Akteuren geschaffen? Und wie gelingt es, gemeinsam eine Haltung zu entwickeln und auszuhandeln?
Wie kann man eine Balance finden zwischen dem rechtlich-medizinischen Auftrag und einer Perspektive der Akzeptanz – hier zeigt sich die Wichtigkeit der Zusammenarbeit.