Glossar
Der Normalvollzug ist die Grundform des Sanktionenvollzugs und bedeutet, dass die verurteilte Person ihre Arbeits-, Ruhe- und Freizeit in einer geschlossenen oder offenen Vollzugseinrichtung verbringt (Art. 77 StGB). Er findet in der Regel in Form des Gruppenvollzugs statt, d.h. die Eingewiesenen leben in Einzelzellen in einer Wohngruppe mit anderen zusammen.
In grösseren Einrichtungen gibt es Spezialabteilungen für Personen mit spezifischen Bedürfnissen (sog. Spezialvollzug). In diesen sind besondere Betreuungsangebote und eine intensivere Begleitung möglich. Auch die Sicherheitsvorkehrungen können dem Bedarf angepasst werden oder es können anderweitig besondere Regelungen (z. B. kürzere Arbeitszeiten) gelten. Beispiele von Abteilungen für den Spezialvollzug sind: Mutter-Kind-Wohngruppe, Abteilung für ältere Personen (z.B. „60+“), Eintrittsabteilung.