Glossar
Eingewiesene haben grundsätzlich das Recht, Radio- und Fernsehsendungen zu empfangen. In den meisten Anstalten stehen den Eingewiesenen in den Zellen Radio- und Fernsehgeräte zur Verfügung, welche diese kaufen oder mieten können. Der temporäre Entzug von Radio und Fernseher stellt vielerorts eine Disziplinarmassnahme dar.
Die verfassungsmässig garantierte Glaubensfreiheit (Art. 15 BV) darf im Freiheitsentzug nicht eingeschränkt werden. Dazu gehört auch das Recht auf Ablehnung: Niemandem darf die Zugehörigkeit zu einer Religion oder die Vornahme von religiösen Handlungen aufgezwungen werden. Religiösen Bedürfnissen, einschliesslich religiöser Essensvorschriften, wird weitestgehend Rechnung getragen, solange diese die Sicherheit und Ordnung in der Institution nicht gefährden.
Seelsorgende der Landeskirchen haben in den Justizvollzugsanstalten freien Zutritt. Sie unterstehen der Geheimhaltungspflicht, bieten Einzel- und Gruppengespräche an und führen regelmässig Gottesdienste bzw. Messen durch. Je nach religiöser Praxis der Eingewiesenen werden zudem Seelsorgende weiterer Glaubensrichtungen zugelassen wie z. B. Imame.
Die Restaurative Justiz kann als Ergänzung oder Alternative zur traditionellen Strafjustiz gelten. Sie kann grundsätzlich in jeder Phase des Straf- und Vollzugsprozesses eingesetzt werden. Die Restaurative Justiz unterscheidet sich in mehreren Aspekten von der traditionellen Justiz: Es geht um den Dialog und die Aufarbeitung des Erlebten zwischen Täterpersonen und den von der Tat betroffenen Personen sowie deren jeweiligen Bedürfnisse, begleitet durch eine speziell dafür ausgebildete Person. Darüber hinaus geht es darum, allen Personen (Opfer, Personen aus dem sozialen Umfeld des Opfers und Vertreter und Vertreterinnen der Gemeinschaft) die Möglichkeit zu geben sich aktiv im Umgang mit aus einer Straftat resultierenden Auswirkungen zu beteiligen.
Die Restaurative Justiz kann verschiedene Formen annehmen, wobei für die Umsetzung mehrere Standards gelten, wie die absolute Freiwilligkeit, die Vertraulichkeit, die psychologische und physische Sicherheit der Protagonistinnen und Protagonisten.
Die Ziele der Restaurativen Justiz gemäss der UNO:
- Die Opfer zu unterstützen, ihnen eine Stimme zu geben, ihre Beteiligung zu ermöglichen und auf ihre Bedürfnisse einzugehen;
- Ordnung und Frieden in der Gesellschaft wiederherzustellen und beeinträchtigte Beziehungen zu verbessern oder zu heilen;
- Kriminelles Verhalten anprangern;
- Alle Beteiligten zur Übernahme von Verantwortung zu ermutigen, insbesondere die tatverantwortliche Person;
- Restaurative, zukunftsorientierte Ergebnisse zu ermitteln;
- Rückfälle vorbeugen, indem die persönliche Veränderung der Tatverantwortlichen und ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft gefördert wird.
Risikobeurteilungen haben in der forensischen Praxis eine grosse Bedeutung. Sie können dabei unterstützen, die Sanktionsart und die Sicherheitsstufe bezüglich Unterbringung festzulegen, die Vollzugs- und Therapieplanung vorzunehmen als auch die Lockerungen, die Entlassung und die Nachsorge auszugestalten. Dabei wird eine Einschätzung der Wahrscheinlichkeit vorgenommen, mit der eine bestimmte Person unter bestimmten Voraussetzungen in einem bestimmten Zeitraum weitere Straftaten begeht (Legalprognose). Hierfür ergänzen unterschiedliche Risikoprognoseinstrumente (sog. Risk-Assessment-Tools) die klinische Beurteilung der forensischen Fachperson
ROS (Risikoorientierter Sanktionenvollzug) ist ein durchgängiger Prozess in vier Schritten (Triage, Abklärung, Planung und Verlauf), welcher auf bewährten wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert. Über alle Vollzugsphasen hinaus ermöglicht er den beteiligten Arbeitspartnern eine systematische Risikoeinschätzung, Interventionsplanung und -durchführung sowie Evaluation auf Basis eines gemeinsamen Fallverständnisses und gestützt auf standardisierte Arbeitsinstrumente.
Mit ROS werden mehrere Ziele verfolgt, darunter:
- Risikosensibilisierung aller Beteiligten,
- Reduktion der Rückfälligkeit während und nach dem Vollzug,
- Stärkung der Ressourcen der Personen, die sich in der Obhut der Justiz befinden,
- Qualitäts- und Effizienzsteigerung im Vollzug,
- Verbesserung der Zusammenarbeit aller involvierten Stellen. Seit dem Jahr 2018 arbeiten alle Deutschschweizer Kantone nach diesem Prozess. Die Kantone des lateinischen Konkordats arbeiten voraussichtlich ab 2025 mit PLESORR
Für weiterführende Informationen siehe www.rosnet.ch